Verfassungsgericht: Sachsen hebt strenge Corona-Regeln auf!

Das sächsische Verfassungsgericht erklärt Teile der Corona-Maßnahmen von 2021 für verfassungswidrig, Auswirkungen und Entscheidungen im Detail.
Das sächsische Verfassungsgericht erklärt Teile der Corona-Maßnahmen von 2021 für verfassungswidrig, Auswirkungen und Entscheidungen im Detail. (Symbolbild/NAG)

Verfassungsgericht: Sachsen hebt strenge Corona-Regeln auf!

Sachsen, Deutschland - Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 12. Juni 2025 mehrere Coronamaßnahmen aus dem Frühjahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung folgt einer mündlichen Verhandlung, die am 11. April 2025 stattfand. Der Gerichtshof erklärte insbesondere die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für unzulässig.

Die ausgegebenen Regelungen sahen unter anderem vor, dass bei Beerdigungen nur vier Sargträger, ein Geistlicher oder Trauerredner und maximal fünf Angehörige des engsten Familienkreises teilnehmen durften. Der Gerichtshof stellte fest, dass diese Regelungen das Grundrecht auf Ehe und Familie gemäß Artikel 22 der Sächsischen Verfassung verletzten. Zusätzlich wurde die nächtliche Ausgangssperre als unbegründet eingestuft, da es an erforderlichen Belegen für ihre Notwendigkeit fehlte. Sie verletzte zudem die Fortbewegungsfreiheit laut Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung.

Verfassungsgemäße Regelungen

Trotz der Entscheidung gegen die genannten Maßnahmen bewertete das Gericht andere Bestimmungen als verfassungskonform. Dazu gehören allgemeine Ausgangsbeschränkungen tagsüber sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Diese wurden zwar als zulässig erachtet, jedoch mit der Anmerkung, dass künftige Regelungen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf persönlichen Umgang besser berücksichtigen sollten. Des Weiteren wurde die Begrenzung von Versammlungen unter freiem Himmel auf zehn Personen bei einer Inzidenz von über 300 als rechtmäßig angesehen.

Die Forderungen der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag wurden nur teilweise anerkannt. Der Normenkontrollantrag wurde jedoch nicht als offenkundig grundgesetzwidrig abgeurteilt. Das Gericht befand, dass die sächsische Staatsregierung die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 28a IfSG nicht missbraucht hatte, was von der AfD-Fraktion als „späte Rehabilitation“ für die Kritiker der Corona-Maßnahmen gewertet wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Sachsen zu Beginn des Jahres 2021 als Corona-Hotspot galt, mit einer Inzidenz über 300 und täglich über 100 Corona-Toten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wie auch in anderen Bundesländern ergriffen die sächsischen Behörden Anfang 2021 umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Diese umfassten Kontakt- und Ausgangssperren sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Das Gericht stellte fest, dass die Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und 12. Februar 2021 in weiten Teilen verfassungsgemäß waren, mit den bereits genannten zwei Ausnahmen.

Die politischen und juristischen Kontroversen über die Corona-Maßnahmen waren nicht unerheblich. Kritiker organisierte Demonstrationen, und die Justiz sah sich mit einer Vielzahl von Klagen konfrontiert. Historisch betrachtet wurden in Deutschland nie zuvor derart flächendeckende Eingriffe in die Grundrechte vorgenommen.

Die politische Debatte über die Grundrechtseingriffe ist seit Beginn der Pandemie heiß geführt. Obgleich der legitime Zweck der Maßnahmen der Gesundheitsschutz war, müssen diese Eingriffe immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Dazu haben Bürger und Institutionen das Recht, die Maßnahmen vor Gericht überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen genügen. Gerichte haben in der Vergangenheit häufig die Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen überprüft und leiteten dabei oft Eilverfahren ein, um schnellstmöglich Rechtsschutz zu gewähren.

Die endgültige Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs ist als wichtiger Schritt in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Corona-Bestimmungen zu werten und könnte Auswirkungen auf zukünftige Regelungen haben. Die Debatte über die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Grundrechtsschutz bleibt weiterhin brisant.

Mehr Informationen finden Sie in den Berichten von Freilich Magazin, Süddeutsche Zeitung und Tagesschau.

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OrtSachsen, Deutschland
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