Ein Jahr Cannabis-Gesetz: Drei Clubs in MV kämpfen um mehr Flächen!

Mecklenburg-Vorpommern: Ein Jahr nach dem Cannabisgesetz mit drei Anbauvereinigungen. Herausforderungen und Entwicklungen.
Mecklenburg-Vorpommern: Ein Jahr nach dem Cannabisgesetz mit drei Anbauvereinigungen. Herausforderungen und Entwicklungen. (Symbolbild/NAG)

Ein Jahr Cannabis-Gesetz: Drei Clubs in MV kämpfen um mehr Flächen!

Greifswald, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern ist ein neues Kapitel in der Cannabis-Politik aufgeschlagen worden. Nach einem Jahr der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes wurde am 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeführt, gefolgt von der Regelung für Anbauvereinigungen, die am 1. Juli 2024 in Kraft trat. Bis heute sind in der Region drei Anbauvereinigungen genehmigt worden. Eine davon befindet sich in Rostock und zwei in Greifswald, wie n-tv berichtet.

Insgesamt wurden 13 Anträge an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) gestellt. Von diesen wurden drei Anbauerlaubnisse erteilt, einer abgelehnt und drei weitere sind derzeit in Bearbeitung. Ein großer Vorteil für die neuen Anbauvereinigungen ist die rechtliche Klarheit, die das Gesetz bietet, auch wenn Marc Thalus, Vorsitzender von „Sochill Green“, darauf hinweist, dass die Umsetzung herausfordernd war, insbesondere wegen unklar formulierten Regelungen.

Positive Bilanz von „Sochill Green“

„Sochill Green“ hat sich erfreulicherweise von anfangs 70 Mitgliedern auf heute 242 vergrößert, zusätzlich stehen 200 Interessierte auf der Warteliste. Die erste Ernte umfasste 700 Pflanzen. Trotz eines geringeren Ertrags als ursprünglich erwartet, sieht Thalus die Entwicklung positiv. Er ist überzeugt, dass der Bedarf an Cannabis-Anbauvereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern größer ist, als die gegenwärtigen drei Vereine dies abdecken können.

Die Abstandsregelung von 200 Metern zu Schulen und Kindergärten stellte die Anbauvereinigungen vor Herausforderungen. „Sochill Green“ musste seine Flächen verlagern und sorgt dafür, dass neue Anbauflächen mit Überwachungskameras gesichert werden. Thalus glaubt zudem, dass das Cannabis-Gesetz auch mit der neuen Bundesregierung Bestand haben wird.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das LALLF trägt nicht nur die Verantwortung für die Zulassung der Anbauvereinigungen, sondern auch für deren Überwachung und die Festlegung der jährlichen Anbaumengen. Die Gebühren für eine Anbauerlaubnis bewegen sich zwischen 500 und 3.500 Euro, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Regierung M-V informiert, dass die Kosten für die behördliche Überwachung ebenfalls von 100 bis 1.100 Euro reichen.

Mit dem KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause besitzen sowie draußen maximal 25 Gramm bei sich führen. Eigenanbau ist erlaubt, wobei bis zu drei Pflanzen pro Haushalt gezogen werden dürfen – allerdings müssen diese vor Diebstahl und Kindern geschützt werden. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist gestattet, solange er nicht in Schulen, Sportstätten, oder in Sichtweite von Kindern (100 Meter um Eingangsbereiche) erfolgt.

Ausblick auf die Zukunft

Die Legalisierung von Cannabis hat nicht nur Auswirkungen auf die Anbauvereinigungen. Auch die Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich auf die neue Situation vor, während zahlreiche bestehende Verfahren wegen Cannabis-Delikten von der Justiz überprüft werden müssen. Nordkurier hebt hervor, dass strenge Regeln für die Anbauvereine gelten, wie das Verbot von Werbung und die Sicherung der Anbauflächen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.

Die ersten Schritte in Richtung einer neuen Cannabispolitik sind gemacht, jedoch ist unklar, was die Zukunft bringt. Die Diskussion um den passenden Umgang mit Cannabis in Deutschland wird weitergehen und könnte dazu beitragen, dass das Thema auch in anderen Bundesländern an Fahrt gewinnt.

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OrtGreifswald, Deutschland
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