Klimastiftung MV muss 10 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen!
Bundesfinanzhof entscheidet, dass die Klimaschutzstiftung MV 10 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen muss. Untersuchung läuft.

Klimastiftung MV muss 10 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen!
Der Kampf um die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern zieht immer weitere Kreise. Heute hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass die Stiftung rund 10 Millionen Euro Schenkungssteuern auf eine großzügige 20-Millionen-Euro-Schenkung der Nord Stream 2 AG entrichten muss. Diese Entscheidung markiert einen weiteren Rückschlag für die Klimaschutzstiftung, die mit ihrer Revision gegen ein Urteil des Greifswalder Finanzgerichts scheiterte und nun die bereits geleisteten Steuern nachträglich als unrechtmäßig erachtet.
Die Stiftung, gegründet Anfang 2021 von der Landesregierung unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), hat von Anfang an für Diskussionen gesorgt. Sie wurde mit 200.000 Euro vom Land und 20 Millionen Euro von Nord Stream finanziert. Ihr erklärtes Ziel war die Förderung von Umweltprojekten, doch der Verdacht steht im Raum, dass sie auch als Puffer gegen amerikanische Sanktionen gedacht war, insbesondere im Zusammenhang mit der umstrittenen Nord Stream 2 Pipeline, die aufgrund der geopolitischen Entwicklungen seit dem Ukraine-Konflikt nie in Betrieb genommen wurde
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Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf
Der Landtag hat zur Aufklärung der Vorgänge rund um die Stiftung einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dessen Arbeit wird am 8. November 2024 mit einer öffentlichen Sitzung fortgesetzt, in der unter anderem Dr. Steffen Petersen, Geschäftsführer der Stiftung, als Zeuge aussagen wird. Auch Peter Cipra und Dr.-Ing. Lasse Petersen, weitere wichtige Akteure der Stiftung, werden befragt. Die Gespräche werden sich auf Aufträge in Millionenhöhe konzentrieren, die zwischen 2021 und 2022 vergeben wurden, und die Zielsetzung, den Bau von Nord Stream 2 trotz drohender US-Sanktionen sicherzustellen.
Die Kritiker der Stiftung werfen ihr vor, eher als „Fake-Stiftung“ agiert zu haben, während Befürworter auf die angeblichen Umweltziele hinweisen. Ein Experte stellt die Notwendigkeit in Frage, die Stiftung überhaupt zu gründen, um Bauunternehmen vor internationalen Sanktionen zu schützen. Der Druck auf die Landesregierung, insbesondere auf Manuela Schwesig, wächst, denn schon bald wird Altkanzler Gerhard Schröder, ehemaliger Verwaltungsratsvorsitzender von Nord Stream 2, als Zeuge auftreten.
Finanzielle Aspekte und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Herausforderungen bleiben nicht nur politisch, sondern betreffen auch die Finanzen der Stiftung. Die nun festgestellten Schenkungssteuern könnten ernsthafte Folgen für die Mittelverwendung haben, die ursprünglich für Klimaschutzprojekte eingeplant waren. Wie der NDR berichtet, sind die Mittel der Stiftung nicht nur als Hilfen zur Förderung von Umweltprojekten gedacht gewesen, sondern könnten zudem als politisches Instrument gedient haben, um insbesondere die Interessen der Nord Stream 2 AG zu schützen.
Die Situation bleibt angespannt und ein Ende der rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen ist nicht in Sicht. Die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern dürfen gespannt sein, wie sich diese Geschichte weiter entfaltet und ob die verantwortlichen Akteure zur Verantwortung gezogen werden.
Für alle Interessierten an der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses gilt: Eine Anmeldung ist erforderlich, um vor Ort dabei sein zu können. Dies könnte eine Gelegenheit bieten, mehr über die verworrenen Beziehungen zwischen Politik, Stiftung und den Energieriesen zu erfahren.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Klimaschutzstiftung und ihre vermeintlichen Mission zur Förderung nachhaltiger Projekte – oder ob sie als ein weiteres Beispiel für missbrauchte politische Instrumente in die Geschichte eingeht.