Junger Motorradfahrer rast ohne Kennzeichen vor der Polizei davon!
Ein unlizenzierter 16-jähriger Motorradfahrer flieht vor der Polizei in Ludwigslust-Parchim. Ermittlungen laufen.

Junger Motorradfahrer rast ohne Kennzeichen vor der Polizei davon!
In Kladow, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, kam es am Sonntagnachmittag zu einer turbulenten Verfolgungsjagd, die für einen 16-jährigen Motorradfahrer mit einem ernsten rechtlichen Nachspiel endete. Laut NDR wollte die Polizei Sternberg den Fahrer um kurz nach 14 Uhr kontrollieren. Dieser hatte allerdings kein Kennzeichen an seinem Motorrad und verfügte zudem über keinen Führerschein.
Die Situation eskalierte, als der Jugendliche mit voller Geschwindigkeit davonfuhr und dabei mehrere Orte wie Muchelwitz, Pinnow und Godern durchquerte. Die Polizei verlor zunächst im angrenzenden Wald den Sichtkontakt zum flüchtenden Fahrer. Doch eine aufmerksame Zeugin gab der Polizei wertvolle Hinweise, die zur Auffindung des Jugendlichen führten. Dieser hatte sein Motorrad im Wald versteckt.
Die rechtlichen Konsequenzen
Der Jugendliche sieht sich nun mehreren Anklagen gegenüber. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen auch Vorwürfe wie grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu. Zusätzlich wird ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in den Raum gestellt. Wie Bussgeldkatalog berichtet, stellen die Beamten in solchen Fällen sicher, dass die wichtigen Dokumente wie Führerschein und Zulassungsbescheinigung überprüft werden, was in diesem Fall nicht gegeben war.
Für viele Autofahrer können solche Polizeikontrollen eine unangenehme Situation darstellen, vor allem wenn sie beispielsweise alkoholisiert sind oder polizeilich gesucht werden. Das Missachten eines Haltgebots kann ebenfalls tiefere Einschnitte nach sich ziehen; laut Rechtsanwälte Augsburg droht hier eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit können die Konsequenzen gravierend sein.
Warnung vor Konsequenzen
Das bloße Wegfahren ohne Gewaltanwendung gilt nicht als Flucht, jedoch könnten die rechtlichen Konsequenzen durch die riskante Fahrweise des Jugendlichen sehr ernst sein. Widerstand gegen die Polizeibeamten könnte mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn es zu gewaltsamem Widerstand käme. Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes besagt, dass eine Flucht an sich ohne Gewalttaten gegen Beamte nicht als Widerstand gilt.
Die Ermittlungen gegen den jungen Mann laufen weiter, und es bleibt abzuwarten, welche Strafe ihn aufgrund seines rücksichtslosen Verhaltens erwartet. In der Vergangenheit haben ähnliche Fälle gezeigt, dass eine Flucht vor der Polizei nicht ohne Folgen bleibt und jedem Verkehrsteilnehmer klare Grenzen aufgezeigt werden müssen. Die Polizei appelliert an Fahrer, kooperativ zu bleiben und die Kontrolle freundlich über sich ergehen zu lassen, um weitere Probleme zu vermeiden.