Betrunkener Radfahrer mit Kleinkind sorgt für Entsetzen in Waren!

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Betrunkener Radfahrer in Waren, Mecklenburgische Seenplatte, mit Kleinkind gestoppt; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Trunkenheit.

Betrunkener Radfahrer in Waren, Mecklenburgische Seenplatte, mit Kleinkind gestoppt; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Trunkenheit.
Betrunkener Radfahrer in Waren, Mecklenburgische Seenplatte, mit Kleinkind gestoppt; Polizei ergreift Maßnahmen wegen Trunkenheit.

Betrunkener Radfahrer mit Kleinkind sorgt für Entsetzen in Waren!

Gestern sorgte ein Vorfall in Waren, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, für Aufregung: Die Polizei stellte einen 32-jährigen Radfahrer fest, der mit einem vierjährigen Kind auf dem Fahrrad unterwegs war und dabei ordentlich einen sitzen hatte. Passanten alarmierten die Beamten, nachdem sie den bedenklichen Zustand des Mannes bemerkt hatten. Der Vorfall ereignete sich auf der Teterower Straße.

Als die Polizisten am Einsatzort eintrafen, lachte der Radfahrer und weigerte sich, seinen Namen preiszugeben. Sein Verhalten war alles andere als kooperativ; er beleidigte und bedrohte die Beamten. Zudem leistete er Widerstand, als die Polizei Handschellen anlegen wollte. Ein Atemalkoholtest ergab schließlich beeindruckende 2,18 Promille. Damit lag der Radfahrer weit über der gesetzlichen Promillegrenze von 1,6, ab der es sich um eine Straftat handelt und die absolute Fahruntauglichkeit festgestellt wird. Dies ist besonders problematisch, denn Alkohol und Radfahren sind keineswegs eine gute Kombination, wie auch der ADAC erklärt. Bereits ab 0,3 Promille kann es Strafen wegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen geben.

Alkohol am Steuer – auch auf dem Rad ein No-Go

Die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland sind klar: Eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen kann die Folge sein, wenn man mit mehr als 1,6 Promille auf dem Rad ertappt wird. Zudem gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Überdies erhebt die Fahrerlaubnisbehörde die Forderung nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese Regelung gilt übrigens auch für Radfahrer, die keinen Führerschein besitzen. Bei einem Gefahr für zukünftigen Alkoholkonsum kann es sogar zu einem Verbot des Radfahrens kommen.

Ein gefährliches Vorbild für junge Passagiere

Die Polizei informierte in diesem Fall das Jugendamt, denn der Mann hatte zur Zeit des Vorfalls ein kleines Kind bei sich. Der Konsum von Alkohol ist nicht nur in der Freizeit, sondern vor allem auch für Eltern eine brisante Angelegenheit. Wie die Wikipedia) erläutert, kann Alkohol das Verhalten und die Urteilsfähigkeit erheblich beeinflussen, was in steigendem Maße gefährlich wird, wenn Kinder im Spiel sind. Darüber hinaus kann übermäßiger Konsum zu gesundheitlichen Problemen führen, die insbesondere für schwangere Frauen und deren Kinder riskant sind.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Vorfall in Waren nicht nur ein Beispiel für die Gefahren von Alkohol am Steuer ist, sondern auch für die Verantwortung, die Erwachsene für die Sicherheit von Kindern tragen müssen. Die Polizei ermittelt nun gegen den Radfahrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie aufgrund seiner Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber den Beamten.