Erlen-Fällung am Schorssower Haussee: Sicherheitsrisiko oder Umweltfrevel?

Zwei 160 Jahre alte Erlen am Schorssower Haussee wurden gefällt, um die Sicherheit für Badegäste zu gewährleisten.

Zwei 160 Jahre alte Erlen am Schorssower Haussee wurden gefällt, um die Sicherheit für Badegäste zu gewährleisten.
Zwei 160 Jahre alte Erlen am Schorssower Haussee wurden gefällt, um die Sicherheit für Badegäste zu gewährleisten.

Erlen-Fällung am Schorssower Haussee: Sicherheitsrisiko oder Umweltfrevel?

In der idyllischen Umgebung des Schorssower Haussees zeigt sich ein Streitfall, der die Gemüter erhitzt: Zwei 160 Jahre alte Erlen, die seit Generationen das Landschaftsbild prägten, wurden kürzlich gefällt. Bürgermeister Rocco Mache war überzeugt, dass die Bäume eine potenzielle Gefahr für Badegäste darstellen. Ein großer Ast, der im Vorjahr heruntergefallen war, ließ ihn nicht ruhen. Daher erteilte die Kreis-Naturschutzbehörde in Güstrow auf Basis einer Sichtkontrolle durch eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes die Fällgenehmigung, um die Sicherheit der Erholungssuchenden zu gewährleisten. Die Erlen, die stolze 18 Meter in die Höhe ragten, hatten einen Stammumfang von drei Metern und eine Kronenhöhe von 12 Metern.

Die Entscheidung zur Fällung hat jedoch nicht nur Befürworter. Gerd Taufmann vom BUND kritisierte diesen Schritt als „Umweltfrevel“. Er argumentierte, dass die Bäume in einem guten Zustand waren und als Naturdenkmäler gelten. Statt der Fällung plädierte Taufmann für Kroneneinkürzungen, die weniger radikal wären. Nach seiner Ansicht hätten diese Maßnahmen das Bruchrisiko minimiert und die Erlen erhalten können. Weiterhin wies er auf den Eingriff in ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) hin, der potenziell geschützte Arten betreffen könnte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Verzwickt wird die Lage durch die rechtlichen Grundlagen, die in Deutschland für den Naturschutz gelten. Laut der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind besonders geschützte Pflanzenarten und ihre Lebensräume vor direktem menschlichen Zugriff geschützt. Dieses Gesetz ist Teil des umfassenden Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das auch Vorgaben zum Schutz von Arten und Gebieten sowie Biotopverbunden enthält.

Ein weiteres relevantes Regelwerk ist die FFH-Richtlinie, die natürliche Lebensräume und wildlebende Arten erhalten soll. Umweltschutzrechte stehen auch im EU-Recht, das national umgesetzt werden muss. Es gibt hier Handlungsbedarf, denn die Bundesregierung propagiert oft nur eine „1:1–Umsetzung“, die in vielen Bundesländern nicht vollständig erfolgt.

Die Reaktion auf die Fällungen

Die Fällung der Erlen hat nicht nur zu Protest seitens der Naturschutzverbände geführt. Bürgermeister Mache reagierte auf Taufmanns Kritik mit einem scharfen Seitenhieb. Er bezeichnete den Umweltaktivisten als „selbst ernannten Öko-Aktivisten“ und wies die Vorwürfe vehement zurück. Das zeigt, dass der Konflikt nicht nur um die Bäume selbst geht, sondern auch um unterschiedliche Ansichten über Naturschutz und Sicherheit.

Der Landes-BUND hat bereits angekündigt, Widerspruch gegen die Entscheidung der Umweltbehörde einzulegen. Dies geschieht wegen vermeintlicher grober Verfahrensfehler und möglichen Verstößen gegen das Artenschutzgesetz. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Streit ausgehen wird und welche Konsequenzen für den Naturschutz in der Region folgen. Eines steht fest: Nachhaltige Lösungen sind gefragt, wenn es um den Umgang mit Naturdenkmälern und den Schutz der Umwelt geht.