Sommerparty im Dorf: Christian Ballnus bringt Disko-Feeling zurück!

Im Nordwestmecklenburg plant Christian Ballnus neue Tanzveranstaltungen, darunter Sommer- und Adventspartys, die Jugendschutz beachten.

Im Nordwestmecklenburg plant Christian Ballnus neue Tanzveranstaltungen, darunter Sommer- und Adventspartys, die Jugendschutz beachten.
Im Nordwestmecklenburg plant Christian Ballnus neue Tanzveranstaltungen, darunter Sommer- und Adventspartys, die Jugendschutz beachten.

Sommerparty im Dorf: Christian Ballnus bringt Disko-Feeling zurück!

In der Region Nordwestmecklenburg gibt es neue Lebenszeichen aus der Tanzszene. Nach den pandemiebedingten Rückschlägen zeigt Christian Ballnus aus Gadebusch Initiative und plant den Neustart mit einem spannenden Konzept. Wie nordkurier.de meldet, organisierte er bereits 2023 die erste Disko im Dorfgemeinschaftshaus in Krembz. Das positive Feedback nach der Testparty im November 2023 schürte die Vorfreude auf weitere Veranstaltungen.

Der Sommer 2024 wird mit einer „Sommerparty op´n Dörp“, einer Winter- sowie einer Adventsparty, die für den 22. November 2025 angesetzt ist, belebt. Die Diskos im Dorf kommen so gut an, dass die Veranstalter sogar über einen größeren Raum nachdenken. Bislang wächst das Publikum bei jeder Veranstaltung, und es scheint, als ob diese Initiative vielerorts hoch im Kurs steht.

Einladende Teilnahmebedingungen und Jugendschutz

Die Teilnahmebedingungen sind klar geregelt: Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren benötigen einen sogenannten „Mutti-Zettel“ sowie ihren Ausweis. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird großgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Jugendlichen gut betreut sind. Laut jugendschutz-aktiv.de dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen. Das bedeutet, dass Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche bis 24 Uhr bleiben dürfen, solang sie von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Dies ist Teil der umfassenden Vorschriften, die auch bei Ballnus‘ Veranstaltungen beachtet werden müssen.

Zusätzlich gelten besondere Maßnahmen zur Altersüberprüfung am Eingang. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes klar kommuniziert und sichtbar ausgehängt sind. Verstöße können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden, was unterstreicht, wie wichtig es ist, die Regeln nicht nur zu kennen, sondern sie auch konsequent umzusetzen. Wie fachanwalt.de erläutert, stehen Sicherheit und Aufsicht an oberster Stelle, um den Jugendlichen ein unbeschwertes Tanzvergnügen zu ermöglichen.

Ein neuer Ort für das Tanzvergnügen

Der kommende Freitag, der 16. August, könnte entscheidend für die zukünftigen Veranstaltungen werden. Die Zahl der Besucher wird darüber entscheiden, ob die Adventsparty tatsächlich stattfinden kann oder ob Optimierungen nötig sind. Eintrittspreise sind mit fünf Euro moderat gehalten, und das Essen wird auf dem Vorplatz angeboten, damit die Gäste auch beim Schlemmen ins Gespräch kommen können.

Das neue Konzept von Christian Ballnus bringt frischen Wind in die Region und zeigt einmal mehr, dass Tanzveranstaltungen nicht nur ein Ort des Vergnügens sind, sondern auch eine wichtige soziale Funktion erfüllen. Für viele ist es ein Anlass, sich zu treffen, neue Kontakte zu knüpfen und dabei den Folgen der Pandemie einen entscheidenden Schritt entgegenzuwirken. Auf ein baldiges Wiedersehen auf der Tanzfläche!