AIDA muss Kreuzfahrt-Urlaubern Schadensersatz zahlen: Gerichtsurteil sorgt für Aufregung!
AIDA muss Kreuzfahrt-Urlaubern Schadensersatz zahlen: Gerichtsurteil sorgt für Aufregung!
Rostock, Deutschland - Im Streit um Kreuzfahrtabsagen hat das Oberlandesgericht Rostock ein entscheidendes Urteil gefällt. Laut ostsee-zeitung.de sind die Reisenden, die aufgrund der Absage ihrer Kreuzfahrten durch Aida kein unbeschwertes Urlaubserlebnis genießen konnten, nun berechtigt, Schadensersatz zu fordern. Die Richter entschieden, dass den Klägern 50 Prozent des Reisepreises zustehen, was in der Regel zu mittleren vierstelligen Beträgen führt.
Eine Gruppe von Aida-Kunden hatte ihre Klage eingereicht, nachdem die Reederei aufgrund der Sicherheitslage im Roten Meer mehrere Kreuzfahrten abgesagt hatte. Es stellte sich jedoch heraus, dass viele dieser Reisen nicht einmal durch diese risikobehafteten Gebiete führen sollten, wie etwa die Kreuzfahrt „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit der Aidablu, die ursprünglich vom 27. Februar bis 12. März 2024 stattfand.
Klagen und Ausreden
Aida begründete die Absagen mit der Notwendigkeit, das Schiff über eine längere Route entlang der afrikanischen Küste zu überführen. Rechtsanwalt Mirko Göpfert betonte jedoch, dass die Reederei sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen könne, da die Entscheidung zur Absage als unternehmerisch eingestuft wurde. Diese Argumentation fand auch beim Oberlandesgericht Anerkennung, das als letzte Instanz entschied, dass die Aida-Reederei den Urlaubern eine Entschädigung zahlen muss.
Die Aida-Reederei hatte zuvor zahlreiche Berufungen gegen die Urteile des Amts- und Landgerichts Rostock zurückgezogen, was die positiven Entscheidungen für die Kläger rechtskräftig machte. Diese Urteile waren bereits Ende 2024 ergangen und bestätigten, dass Reisende bei solch kurzfristen Absagen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, auch wenn die Absagen mit der Sicherheitslage in anderen Regionen begründet wurden.
Trotz Unsicherheiten – Ansprüche durchsetzen!
Wie anwalt.de und schwaebische.de wiederholt betonen, ist es entscheidend für alle Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich zu überprüfen und durchzusetzen. Schließlich gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem planmäßigen Ende der abgesagten Kreuzfahrt. Wer etwa einen Anspruch auf Schadensersatz aus einer Kreuzfahrt, die am 7. Januar 2024 enden sollte, geltend machen möchte, muss seine Klage bis spätestens 7. Januar 2026 einreichen.
Aida war zum Zeitpunkt der Berichterstattung für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Doch eines ist sicher: Die betroffenen Urlauber können sich auf eine Entschädigung freuen und damit einen Teil ihrer entgangenen Urlaubsfreuden zurückgewinnen.
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Ort | Rostock, Deutschland |
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