Stadt Warnemünde fordert nach 19 Jahren Kosten für Straßenlaternen!

Stadt Warnemünde fordert nach 19 Jahren Kosten für Straßenlaternen!
Rostock, Deutschland - Die Stadt Warnemünde sorgt für Aufregung unter den Grundstückseigentümern. Nach 19 Jahren meldet sich die Stadtverwaltung mit Rechnungen für den Austausch von Straßenlaternen aus dem Jahr 2006. Diese unerwarteten Kosten belasten viele Anlieger, da knappe 31.150,64 Euro auf diese Weise anteilig zu zahlen sind, während die Stadt selbst knapp die Hälfte der Gesamtkosten übernimmt. Die Beträge, die die Grundstückseigentümer zahlen sollen, liegen zwischen 34 Euro und bis zu 2.245 Euro. Laut NDR stützt sich die Stadt auf eine Regelung, die eine Kostenspaltung erlaubt, um diese längst fälligen Zahlungen abzuwickeln.
Einige Anlieger, insbesondere in der Mühlenstraße, haben bereits Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt. Die Erfolgschancen stehen jedoch eher auf der Kippe, da die Verjährungsfrist für solche kommunalen Beiträge in der Regel vier Jahre beträgt. Diese kann sich aber verlängern, wenn die baulichen Maßnahmen nur teilweise realisiert wurden. Die Stadtverwaltung macht klar, dass die Reaktion auf die Baumaßnahmen nach der Wende, die in vielen Fällen zu einer hohen Zahl an Beitragsverfahren führte, die lange Dauer von der Maßnahme bis zur Abrechnung erklärt.
Kommune unter Druck
Doch die Situation in Warnemünde spiegelt nur einen Teil des größeren Bildes wider. Kommunale Straßenausbaubeiträge stoßen in verschiedenen deutschen Städten und Gemeinden oft auf Widerstand. Insbesondere die Anlieger fühlen sich häufig überfordert von den abrupten Beitragsforderungen, die in vielen Regionen wie Bayern, Hamburg und Berlin inzwischen ganz abgeschafft wurden. In diesen Bundesländern sind die Straßen in der Regel entweder durch dem Staat oder durch zusätzliche Zuweisungen umfassend saniert worden. Die anwalt.de stellt fest, dass die finanziellen Belastungen der jeweiligen Anlieger jedoch je nach Bundesland stark variieren können, was vor allem den unterschiedlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) geschuldet ist.
Im Jahr 2018 beschlossen etwa 400 hessische Kommunen, ihre Satzungen für die Straßenausbaubeiträge zu überarbeiten. Obwohl viele Städte erhebliche Sanierungsbedarfe melden, stehen zahlreiche Anlieger in Rechtsstreitigkeiten, da sie den wirtschaftlichen Nutzen der Sanierung infrage stellen. Für die Beitragserhebung ist die Maßnahme stets von Bedeutung, denn nur wenn sie über die laufende Instandhaltung hinausgeht, können die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden.
Wer zahlt und warum?
In Fällen, wo Straßen ausgebaut oder erneuert werden, gilt oft der Grundsatz: Grundstückseigentümer, die an diesen Straßen liegen, müssen dafür aufkommen. Das bedeutet, dass die Anlieger in Warnemünde unter Umständen nicht die Einzigen sind, die sich gerade mit der gesetzlichen Grundlage der Beitragserhebung auseinandersetzen müssen.
In der Steuerzahler.de wird deutlich, dass die Regelungen für Straßenausbaubeiträge bundesweit stark variieren. Einige Bundesländer, wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen, geben den Kommunen die Freiheit, ob sie Beiträge erheben oder nicht; dies führte dazu, dass viele Kommunen in diesen Regionen überhaupt keine Beiträge mehr erheben.
Trotz aller gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entscheidungen bleibt für die Grundstückseigentümer in Warnemünde die Frage, wie sie mit diesen unerwarteten Kosten umgehen sollen. Der Unmut über die lange Zeit zwischen Baumaßnahme und Abrechnung und die damit verbundenen finanziellen Folgen ist groß. Fest steht, dass die Stadt Warnemünde mit dieser Maßnahme nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen sozialen Balanceakt vollziehen muss. Die Entwicklung dieser Abrechnung in den kommenden Wochen wird mit Spannung erwartet.
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Ort | Rostock, Deutschland |
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