Bürgerentscheid in Schwerin: Januar-Termin trotz rechtlicher Bedenken!

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Schwerin plant Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow am 25. Januar 2026, trotz rechtlicher Bedenken und Widerstand.

Schwerin plant Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow am 25. Januar 2026, trotz rechtlicher Bedenken und Widerstand.
Schwerin plant Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow am 25. Januar 2026, trotz rechtlicher Bedenken und Widerstand.

Bürgerentscheid in Schwerin: Januar-Termin trotz rechtlicher Bedenken!

Der Bürgerentscheid in Schwerin über den Stadtteilpark Lankow rückt näher, trotz aller rechtlicher Bedenken und Widersprüche. Am Montagabend wies die Stadtvertretung den Einspruch des Oberbürgermeisters gegen den festgelegten Termin mit Mehrheit zurück. Damit bleibt das Datum für den Bürgerentscheid auf den 25. Januar 2026 festgelegt, sofern nicht die Rechtsaufsicht erneut interveniert. Diese Entscheidung wird als Signal für die Eigenständigkeit des Themas gewertet, während Kritiker eine Missachtung rechtlicher Vorgaben befürchten.

Ungeachtet des vermeintlichen Widerspruchs des Innenministeriums, das den Januar-Termin als rechtswidrig erachtete, da kein rechtlich belastbarer Kostendeckungsvorschlag vorgelegt wurde und das notwendige Einvernehmen mit der Rechtsaufsicht nicht hergestellt sei, ließ sich die Mehrheit der Stadtvertretung nicht von diesen Argumenten überzeugen. Unterstützt durch einen Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion, der auch von Teilen anderer Fraktionen Unterstützung fand, soll der Bürgerentscheid wie ursprünglich geplant durchgeführt werden.

Finanzielle Aspekte und Durchführung

Ein ergänzender SPD-Antrag zur Durchführung des Bürgerentscheids ausschließlich als Briefwahl wurde angenommen, was der Stadtvertretung zusätzlichen Spielraum gibt. Für die Veranschlagung der zusätzlichen 100.000 Euro für die getrennte Durchführung verweist man auf die wegfallende Besoldung des Oberbürgermeisters im ersten Halbjahr 2026. Die Verwaltung sieht den Januar-Termin weiterhin kritisch, muss jedoch die entsprechenden Vorbereitungen für die Durchführung des Bürgerentscheids treffen.

Das Instrument des Bürgerentscheids ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, über Fragen der eigenen Kommune mitzuentscheiden. Wie Wikipedia beschreibt, hat der Bürgerentscheid den gleichen Status wie ein Beschluss der gewählten Kommunalvertretung und kann sowohl auf Ratsschlüsse als auch durch Bürgerbegehren initiiert werden. Dies stärkt die direkte Demokratie und fördert den öffentlichen Diskurs in der Kommune.

Kritik und Reaktionen

Die Reaktionen auf den beschlossenen Termin sind gemischt. Während Befürworter des Januar-Termins die Entscheidung als Ausdruck von Zeitnähe und Selbstbestimmung werten, äußern Kritiker Bedenken bezüglich einer möglichen geringeren Wahlbeteiligung, die durch den Wintertermin verursacht werden könnte. Vertreter der Bürgerinitiative, die über 5600 Unterschriften gesammelt haben, zeigen sich unzufrieden mit dem Beschluss und planen, diesen nicht widerstandslos hinzunehmen. Auch die Stadtvertreter der ASK kündigen an, erneut an die Rechtsaufsicht heranzutreten, um eine Beanstandung des Termins zu erwirken.

Ob der Bürgerentscheid tatsächlich wie geplant im Januar stattfindet, bleibt abzuwarten. Die anstehende Prüfung durch die Rechtsaufsicht beim Innenministerium könnte hier noch entscheidende Impulse setzen. Für die Stadt Schwerin steht viel auf dem Spiel, und die Diskussionen um den Stadtteilpark Lankow zeigen, wie wichtig Bürgerbeteiligung und transparente Entscheidungsprozesse für die lokale Gemeinschaft sind.