Geisterfahrer mit 2,05 Promille: Polizei sucht Zeugen in Schwerin!

Geisterfahrer mit 2,05 Promille: Polizei sucht Zeugen in Schwerin!
Ein Geisterfahrer mit hohen Promillewerten sorgt für Aufregung
In der Nacht zum Dienstag, genauer gesagt um 0:20 Uhr, ereignete sich in Schwerin ein besorgniserregender Vorfall: Ein 57-jähriger Autofahrer wurde als Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite am Grünen Tal unterwegs gestoppt. Ein aufmerksamer Polizeibeamter, der sich in seiner Freizeit befand, bemerkte das gefährliche Fahrverhalten und verständigte sofort seine Kollegen, wie Bild berichtet.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Fahrer stark alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab erschreckende 2,05 Promille, was nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich unzulässig ist. Laut der Recht aktuell liegt die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, und das kann zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen.
Frische Unfallschäden am Fahrzeug
Das Fahrzeug des Mannes, ein blauer Ford Focus, wies frische Unfallschäden auf, die möglicherweise auf einen früheren Zusammenstoß in der Grabenstraße hindeuten. Die Polizei ermittelt daher nicht nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern auch wegen möglicher Unfallflucht. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, und es wurden Blutproben entnommen, um seinen Alkoholkonsum weiter zu überprüfen.
Aufruf zur Zeugensuche
Besonders eindringlich sucht die Polizei nach Zeugen, die die Fahrweise des Geisterfahrers beobachtet haben oder weitere Informationen zu möglichen Zusammenstößen geben können. Hinweise können unter der Telefonnummer 0385-5180 2224 oder per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de gegeben werden.
Folgen von Alkohol am Steuer
Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen einmal mehr die Gefahren von Alkohol am Steuer. Die VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG hebt hervor, dass Alkohol die Reaktionsfähigkeit und Konzentration erheblich beeinträchtigt. Ein Bußgeld von mindestens 500 Euro wird bereits ab 0,5 Promille fällig, während bei vermehrten Verstößen mit härteren Strafen zu rechnen ist. Daher ist es essentiell, bei Alkoholgenuss für eine sichere Rückkehr zu sorgen und beispielsweise einen nüchternen Fahrer zu organisieren.
Niemand möchte in eine derart gefährliche Situation geraten oder sich mit dem Gesetz anlegen; der Preisanstieg bei Alkohol kann durchaus weniger schmerzhaft sein als die Folgen eines Unfalls.