Obsternte an Straßen: Wer darf die Früchte wirklich pflücken?

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Im Landkreis Vorpommern-Greifswald stehen zahlreiche Obstbäume an Straßen. Erfahren Sie, welche Regeln für das Pflücken gelten.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald stehen zahlreiche Obstbäume an Straßen. Erfahren Sie, welche Regeln für das Pflücken gelten.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald stehen zahlreiche Obstbäume an Straßen. Erfahren Sie, welche Regeln für das Pflücken gelten.

Obsternte an Straßen: Wer darf die Früchte wirklich pflücken?

In den malerischen Landschaften von Mecklenburg-Vorpommern reifen zurzeit zahlreiche Obstsorten an den Straßenbäumen, die unseren Alltag ein Stück süßer machen. Jährlich erfreuen sich viele Passanten nicht nur am Anblick dieser Baumalleen, sondern auch an den Früchten, die daran hängen. Doch wem gehören diese saftigen Äpfel und süßen Birnen eigentlich? Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass das Pflücken von Obst aus diesen Bäumen durchaus ein heikles Thema ist.

Wie svz.de berichtet, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern etwa 17.317 Obstbäume entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Davon sind 4.350 Apfelbäume, 4.447 Birnenbäume, 5.255 Kirschbäume und 3.265 Pflaumenbäume. Diese Bäume sind meist Teil alter Bestände, und neue Obstbäume werden in der Regel nur an wenig befahrenen Straßen gepflanzt. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Früchte dieser Bäume dem Land gehören und grundsätzlich nicht einfach so gepflückt werden dürfen.

Rechtliche Vorschriften beim Obstpflücken

Für viele Obstliebhaber könnte das jedoch ärgerlich sein. Die Regelungen sind klar: Aktives Pflücken von den Bäumen oder die Absicht, die Früchte zum Eigenbedarf über das zulässige Maß hinaus zu ernten, ist laut Landeschutzgesetz strafbar. Aber es gibt einen kleinen Spielraum: Das Einsammeln von heruntergefallenem Obst für den persönlichen Bedarf ist erlaubt, solange dies an einem sicheren Ort geschieht. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald duldet dieses Einsammeln, warnt jedoch gleichzeitig vor Sicherheitsrisiken.

Wie die ZDF zeigt, ist die Sommerzeit prädestiniert für den Obstgenuss. Das Pflücken von wild wachsenden Früchten ist gestattet, solange es für den Eigenbedarf erfolgt und nicht in großen Mengen. Hier gilt die Handstraußregel: Das, was man zwischen Daumen und Zeigefinger fassen kann, ist erlaubt. Das Pflücken vom kommunalen Eigentum ist jedoch nur erlaubt, wenn es explizit durch Schilder oder Regelungen erlaubt wird. Sonst kann das Entnehmen von Obst unter Umständen als Diebstahl angesehen werden.

Mundraub im Fokus

Doch was genau bedeutet Mundraub? Laut MDR bezieht sich der Begriff auf das Ernten kleiner Mengen von essbaren Früchten, die bekannt sind. Wo es viele Beeren und andere leckere Früchtchen gibt, sollte man jedoch aufpassen, denn die Verwechslungsgefahr ist hoch. Zudem ist es wichtig, dass die heruntergefallenen Früchte nicht auf die Fahrbahn gelangen – Sicherheit geht klar vor!

Die rechtlichen Grundlagen für Mundraub sind vielfältig und haben sich über die Jahre gewandelt. Juristisch gesehen galt Mundraub einmal als relativ harmlos, wurde aber 1975 abgeschafft. Heute muss das Entnehmen von Obst als normaler Diebstahl betrachtet werden, wobei das Einsammeln von herabgefallenem Obst weiterhin toleriert wird, solange es verantwortungsvoll geschieht.

Wer beim Obstpflücken im öffentlichen Raum auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Gemeinde oder der entsprechenden Behörde erkundigen. Außerdem kann die Plattform mundraub.org nützliche Hinweise aufziehbare Obstbäume bereitstellen.

Insgesamt ist das Thema Obstpflücken also nicht so simpel, wie man vielleicht denkt. Es ist ein spannendes Zusammenspiel von Naturgenuss, rechtlichen Regelungen und ein bisschen Sorgfalt bis zur nächsten Obsternte!