Betrunkener Autofahrer flieht nach schwerem Unfall in Tribsees!

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Ein betrunkener Fahrer flüchtet nach schwerem Unfall in Tribsees. Alkoholtest: 2,3 Promille. Sachschaden: 15.000 Euro.

Ein betrunkener Fahrer flüchtet nach schwerem Unfall in Tribsees. Alkoholtest: 2,3 Promille. Sachschaden: 15.000 Euro.
Ein betrunkener Fahrer flüchtet nach schwerem Unfall in Tribsees. Alkoholtest: 2,3 Promille. Sachschaden: 15.000 Euro.

Betrunkener Autofahrer flieht nach schwerem Unfall in Tribsees!

Am frühen Sonntagmorgen, dem 10. August 2025, ereignete sich in Tribsees auf der Landesstraße 192 ein dramatischer Unfall. Ein 20-jähriger Autofahrer fuhr mit einem Opel gegen einen Baum und prallte anschließend gegen eine Schutzplanke. Der heftige Aufprall ließ ihn bewusstlos werden, wodurch er sich schwer verletzte und in einem kritischen Zustand zurückblieb. Was folgte, war eine fluchtartige Handlung, die die Situation nur verschärfte.

Die Zeugen des Unfalls zeigten großes Mitgefühl und handelten schnell. Sie bargen den verletzten Fahrer, doch dieser ließ sich nicht beirren und flüchtete zu Fuß von der Unfallstelle. Erst später, als er auf einem Radweg in Richtung Langsdorf gefunden wurde, konnten die Rettungskräfte ihn sicherstellen. Er wurde ins Krankenhaus nach Bartmannshagen bei Grimmen gebracht, wo er nach einer ambulanten Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen konnte.

Alkohol am Steuer

Die Polizei stellte bei der Überprüfung fest, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Dies bedeutet, dass er sich nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in akute Gefahr brachte. Die Promillegrenzen in Deutschland sind klar definiert: Für Autofahrer unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille kann bereits von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen werden, ab 1,1 Promille ist man rechtlich als absolut fahruntüchtig einzustufen, und der Führerschein wird in der Regel entzogen.

Die Regelungen dazu sind streng und sollen die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. So droht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg. Bei der Überprüfung durch die Polizei wird auch eine Blutentnahme fällig, wenn der Atemalkoholtest verweigert wird. ADAC berichtet, dass bei einem ersten Verstoß bei 0,5 bis 1,09 Promille auch ein Fahrverbot von einem Monat erfolgen kann. Bei einem Wert von 2,3 Promille sind wir in einer ganz anderen Liga.

Rechtliche Folgen und mögliche Strafen

Die rechtlichen Folgen für den Fahrer sind gravierend. Eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Verkehrsunfallflucht wurde bereits erstattet. Der eingetretene Sachschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro, was immerhin eine ordentliche Summe ist. Doch es bleibt nicht nur bei finanziellen Einbußen; auch der Verlust des Führerscheins und eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) stehen im Raum. Bei einem Wert über 1,6 Promille muss mit einem härteren Vorgehen gerechnet werden, und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein MPU-Gutachten erforderlich. Kanzlei Heskamp weist darauf hin, dass die strengen Grenzen und Regelungen genau aus diesem Grund bestehen – um Menschen zu schützen.

Ein solches Ereignis sollte uns alle aufrütteln. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben anderer Menschen. Es ist gut zu sehen, dass im Falle dieses unfassbaren Vorfalls schnell eingegriffen wurde und der Fahrer letztlich gefunden werden konnte. Doch die Frage bleibt: Wie viele weitere solche Situationen brauchen wir, bis ein Umdenken stattfindet?