Nach 60 Jahren: Küstenschutz kündigt beliebten Campingplatz auf Rügen!

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Ein Dauercamper auf Rügen erhält nach fast 60 Jahren eine Kündigung. Konflikt um Küstenschutzmaßnahmen und Nostalgie.

Ein Dauercamper auf Rügen erhält nach fast 60 Jahren eine Kündigung. Konflikt um Küstenschutzmaßnahmen und Nostalgie.
Ein Dauercamper auf Rügen erhält nach fast 60 Jahren eine Kündigung. Konflikt um Küstenschutzmaßnahmen und Nostalgie.

Nach 60 Jahren: Küstenschutz kündigt beliebten Campingplatz auf Rügen!

Peter Wulff, 74 Jahre alt, ist ein wahrhaftiger Kenner des „Wildwood Campingplatzes“ bei Zicker auf Rügen. Er verbringt seit 59 Jahren seine Sommerferien dort, angefangen mit Zelt und Schlafsack, und hat seit der Wende als Dauercamper am Wasser sein Zuhause gefunden. Doch diese Tradition könnte nun abrupt enden. Denn einen Tag nach seinem Geburtstag erhielt Wulff eine E-Mail mit der Kündigung seines Campingplatzvertrags für die Saison 2026. Zeit, um auszu­räumen und seinen Wohnwagen abzubauen, bleibt ihm bis zum 31. Oktober. „Ich fürchte, in dieser kurzen Zeit kann ich nicht alles ordentlich loswerden“, klagt er.

Die emotionale Verbindung zum Campingplatz ist für Wulff stark. „Wir haben über all die Jahre rund 25.000 Euro investiert“, erzählt er, während er in Erinnerungen schwelgt. Familienfeste und unzählige Urlaubstage sind mit diesem Ort verbunden. Doch die Kündigung wirft Fragen auf – Wulff vermutet, dass geheime Listen über Verstöße gegen die Platzordnung eine Rolle spielen. Der Platzchef, Benjamin Ruth, wehrt diese Behauptungen mit dem Hinweis ab, dass Verstöße dokumentiert werden, um bei Bedarf Abmahnungen auszusprechen.

Der Küstenschutz und seine Folgen

Für Ruth ist die Situation klar: „Der Rückbau von Plätzen wird aufgrund von Küstenschutzmaßnahmen notwendig.“ Insgesamt müssen neun Camper umziehen. Dabei ist eine der angebotenen Ersatzstandorte in Wulffs Augen schlichtweg ungeeignet, da er regelmäßig überschwemmt wird. Dies sieht Ruth zwar anders und betont, dass kein infizierter Platz angeboten wurde.

Der Umgang mit der Kündigung wirft auch rechtliche Fragen auf. Allgemein empfiehlt es sich, die Kündigung schriftlich einzureichen, um einen Nachweis zu haben. Dies ist eine gängige Praxis, die auch bei Dauerstellplätzen handhablich ist. Die Fristen für die Kündigung können je nach Campingplatz unterschiedlich ausfallen und liegen üblicherweise zwischen drei Monaten und einem Jahr. Bei Fragen sollten die Camper direkt beim Betreiber nachhaken.

Ein bittersüßes Ende

Die Aussicht, dass dies für Wulff womöglich der letzte Urlaub auf der Halbinsel Zudar war, schmerzt. „Ich möchte nicht an einem anderen Ort neu anfangen“, sagt er mit einem Seufzer. Die Ablehnung der angebotenen Räumlichkeiten und die nach kurzzeitiger Frist gewollte Räumung lassen ihn unzufrieden zurück. „Das ist nicht die Art von Abschied, die ich mir gewünscht habe“, so Wulff weiter.

Für die Dauercamper ist die Situation klar – Veränderungen am liebsten in eigenem Tempo. Die harten Realitäten des Küstenschutzes und der Platzordnung, die auf den ersten Blick als Regeln erscheinen, sind in Wirklichkeit oft zwischenmenschliche Entscheidungen mit emotionalem Gewicht. Wulff und seine Familie stehen nun vor dem Dilemma, die letzten Spuren ihres geliebten Campingplatzes in die Höhe der Wellen zu entlassen.

Die Geschichte von Peter Wulff verdeutlicht, wie sehr Campingplätze oft nicht nur Orte der Erholung sind, sondern auch Heimat für Erinnerungen und Traditionen. Bleibt abzuwarten, wie viele andere in ähnlichen Situationen die Herausforderungen mit Aufbruch und Neuanfang meistern müssen.