Milliarden auf vergessenen Konten: Regierung plant Zugriff für Soziales!

Milliarden auf vergessenen Konten: Regierung plant Zugriff für Soziales!
Deutschland - Die Bundesregierung plant, auf „herrenlose“ Bankkonten zuzugreifen, welche oft als „nachrichtenlose Konten“ bezeichnet werden. Diese Konten, die seit Jahren keine Bewegung aufweisen, könnten für soziale Zwecke genutzt werden. Schätzungen zufolge liegen zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf diesen ungenutzten Konten, die häufig entstehen, wenn Kontoinhaber verstorben sind, ohne dass sich Erben melden, berichtet Ruhr24.
Im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD ist festgehalten, dass das Geld in einen staatlichen Fonds für soziale Investitionen fließen soll. In Anlehnung an das britische Modell, wo vergessene Gelder nach 15 Jahren für soziale Zwecke verwendet werden, plant die deutsche Regierung einen ersten Schritt, in dem sie gesetzliche Rahmenbedingungen für die Einstufung nachrichtenloser Konten schaffen möchte. Der MDR beschreibt dies als eine neue Richtung in der deutschen Finanzpolitik.
Rechtliche Herausforderungen und Eigentumsansprüche
Der Deutsche Bankenverband äußert Bedenken gegen die Pläne der Regierung, da es an klaren gesetzlichen Vorgaben mangelt, wann ein Konto als nachrichtenlos gelten soll. Derzeit existiert keine gesetzliche Regelung, die definiert, nach welcher Dauer ohne Kontobewegung eine solche Einstufung erfolgt. Umsetzungsfragen bleiben offen, etwa ob dies nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren geschehen sollte. Thorsten Höche, Chefjustiziar des Bankenverbands, betont zudem die rechtlichen Hürden, die im Falle eines Eingriffs in die Eigentumsrechte lebender Kontoinhaber auftreten könnten. Dies führt zu zusätzlichen rechtlichen Unsicherheiten.
Nach der aktuellen Rechtslage erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnhaft war, die Erbenlosen Vermögen. Sollte der Staat die Erbansprüche nicht innerhalb von 30 Jahren geltend machen, verfällt das Vermögen an die Banken. Solche Regelungen werfen Fragen über die Fairness und Transparenz auf, besonders wenn Kontoinhaber lebten, deren Gelder betroffen sind.
Ausblick und nächste Schritte
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine gesetzliche Definition für nachrichtenlose Konten einzuführen und ein zentrales Melderegister einzurichten. Bislang gibt es jedoch lediglich eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, sodass ein konkretes Gesetz noch in der Entwicklung ist. Laut Ruhr24 ist die Frist für die Einspeisung der Gelder in den neuen Fonds jedoch noch unklar. Diese Debatte wird weitere rechtliche und sozialpolitische Diskussionen nach sich ziehen, während die Regierung versucht, einen rechtlich haltbaren und sozial verantwortlichen Weg zu finden.
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