Neue Grundsicherung: Bewerbungszwang und scharfe Sanktionen kommen!
Neue Grundsicherung: Bewerbungszwang und scharfe Sanktionen kommen!
Deutschland - Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der sozialen Sicherung, die die Einführung einer neuen Grundsicherung vorsieht, welche das Bürgergeld ablösen soll. Diese Reform ist das Resultat von Sondierungs- und Koalitionsgesprächen zwischen Union und SPD, die sich über die Notwendigkeit einig sind. Die Neuerungen bringen deutlichere Vorgaben mit sich, die speziell auf die Unterstützung von Arbeitsuchenden abzielen. Die neue Grundsicherung gilt ab 2026 und sieht unter anderem einen Bewerbungszwang für Empfängerinnen und Empfänger vor. Missachtungen dieses Bewerbungszwangs könnten zu strengen Sanktionen führen, wie Südwest Presse berichtet.
Ein zentraler Punkt ist das klare Arbeitspapier „Arbeit und Soziales“, das festlegt, dass jede arbeitslose Person sich aktiv um Beschäftigung bemühen muss. Dabei bleibt die genaue Anzahl der erforderlichen Bewerbungen vorerst unklar. Die Bundesregierung plant jedoch, die Mittel für die Vermittlung deutlich zu erhöhen, mit einem Zusatzbudget von mindestens einer Milliarde Euro. Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit sollen umfassendere Beratungs- und Vermittlungsangebote bereitstellen und individuelle Unterstützung leisten, um Vermittlungshemmnisse zu überwinden.
Änderungen in der sozialen Sicherung
Die neue Grundsicherung soll zunächst die Regelsätze des Bürgergeldes übernehmen, die 2025 unverändert bleiben: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro pro Partner und zwischen 357 und 471 Euro für Kinder, je nach Alter. Für die Zeit nach 2027 sind jedoch Anpassungen geplant, wobei ein Rückkehrmechanismus zur Kopplung der Regelsätze an Löhne und Preise sowie eine schnellere Vermögensprüfung eingeführt werden soll. Dies bedeutet, dass Vermögen schneller geprüft wird und Freibeträge sich an Alter und Arbeitsjahren orientieren, wie es auf der Übersicht von Bürger Geld dargelegt ist.
Darüber hinaus werden die Sanktionen für die Empfänger verschärft. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann ein vollständiger Leistungsentzug eingeführt werden, obwohl dieser im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen muss. Das Gericht hatte 2019 entschieden, dass Grundsicherung nicht unter 30 Prozent gekürzt werden darf. Es bleibt daher abzuwarten, wie die neuen Regeln sich zu bestehenden Gerichtsurteilen positionieren werden, wie Friedrich Merz (CDU) angedeutet hat.
Soziale Sicherheit als Menschenrecht
Die neue Grundsicherung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur sozialen Sicherung, die laut BMZ als Menschenrecht gilt. Sozialversicherungssysteme schützen vor den Risiken von Armut und tragen insgesamt dazu bei, individuelle Lebensläufe zu stabilisieren. Internationale Übereinkommen unterstützen diese Ansätze und zielen darauf ab, die soziale Sicherheit weltweit zu stärken.
Ein stabiler Zugang zu sozialen Sicherungssystemen reduziert die Anfälligkeit von Gesellschaften für Gewalt und Unruhen und hilft im Kampf gegen extreme Armut weltweit. Die Anpassungsfähigkeit dieser Systeme ermöglicht es, auch kollektive Risiken, etwa aus Naturkatastrophen oder wirtschaftlichen Krisen, abzufedern. Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, das soziale Sicherungssystem effizienter und leistungsorientierter zu gestalten, trotz der Bedenken von Wohlfahrtsverbänden bezüglich sozialer Gerechtigkeit.
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