Prozessbeginn gegen Solingen-Attentäter: Fünf Monate nach dem Horror!

Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Attentäter Issa al H. in Düsseldorf nach dem Terroranschlag auf das Stadtfest in Solingen.
Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Attentäter Issa al H. in Düsseldorf nach dem Terroranschlag auf das Stadtfest in Solingen. (Symbolbild/NAG)

Prozessbeginn gegen Solingen-Attentäter: Fünf Monate nach dem Horror!

Solingen, Deutschland - Am 27. Mai 2025 beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter Issa al H., neun Monate nach dem Terroranschlag von Solingen. Dieser Anschlag ereignete sich am 23. August 2024 während des Stadtfestes zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen. Bei der blutigen Tat wurden drei Menschen, darunter zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren sowie eine 56-jährige Frau, ermordet. Zusätzlich wurden zehn weitere Personen verletzt, während zwei Besucher durch das aggressive Vorgehen des Täters lediglich knapp verfehlt wurden.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst dreifachen Mord sowie zehnfachen versuchten Mord. Issa al H. wird von den Behörden als IS-Terrorist eingestuft, der es auf „Ungläubige“ abgesehen hatte. Der IS hatte den Anschlag einen Tag nach der Tat reklamiert. Al H. hatte kurz vor der Tat, am 22. August 2024, der Terrorgruppe die Treue geschworen. Der Prozess begann offiziell am Dienstag und wird bis zum 24. September 2025 über 22 Verhandlungstage fortgeführt. Insgesamt waren für das Festival der Vielfalt etwa 75.000 Besucher erwartet worden, doch wurde es nach dem Anschlag abgebrochen, wie Tagesspiegel berichtet.

Hintergrund des Täters

Issa al H., der als Hauptverdächtiger des Solingen-Attentats identifiziert wurde, hatte sich über Jahre radikalisiert. Recherchen von NDR, WDR und SZ zeigen, dass er seit 2019 im Internet gezielt nach IS-Kampfliedern und Informationen suchte. Zurückzuführen ist er ursprünglich auf Deir al-Sor in Syrien, bevor er in die Türkei und schließlich 2022 über Bulgarien nach Deutschland reiste. Dort stellte er einen Asylantrag, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied, dass er nach Bulgarien zurückkehren müsse, was jedoch nicht geschah. Anzeichen einer Radikalisierung in seinem bisherigen Leben blieben zwar unentdeckt, jedoch berichteten einige seiner Mitbewohner von auffälligem Verhalten. Er hatte zudem im Februar 2024 eine Telegram-Gruppe gegründet, um IS-bezogene Inhalte zu verbreiten.

Im Vorfeld des Anschlags tauschte al H. rund 60 Nachrichten mit einem IS-nahen Administrator aus und plante aktiv einen Angriff. Am 19. August 2024 erhielt er über Telegram eine Checkliste für terroristische Anschläge. Vor der Tat erwarb er ein neues Messer, das er für den Anschlag verwendete. Die Tat selbst dauerte etwa eine Minute, während al H. mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ seinen Angriff beging. Nach dem Vorfall fand ein Spaziergänger seine Jacke mit Ausweisdokumenten, was zur schnellen Identifizierung al H.s durch die Polizei führte, da ein Hinweis des türkischen Geheimdienstes entscheidend war. Er wurde am 24. August 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Politische und gesellschaftliche Reaktionen

Der Terroranschlag hat in Deutschland politische Diskussionen über die Themen Abschiebung und innere Sicherheit ausgelöst. Besonders in den Kontext der aktuellen EU-Asylregeln ist der Fall von Bedeutung, da al H. 2023 hätte nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, allerdings nicht auffindbar war. Der Zustrom von Migranten und die Sicherheitslage in Europa stehen zunehmend in der öffentlichen Debatte. Dies ist nicht nur durch den Fall von Solingen zu sehen, sondern spiegelt sich auch in den übergreifenden Sicherheitsstrategien wider, die von der Europäischen Union strenger gehandhabt werden, um derartige Vorfälle zu verhindern. Europol hat in diesem Zusammenhang Instrumente entwickelt, um terroristische Inhalte im Internet zu verfolgen und zu unterbinden, wie der Europäischen Parlament erläutert.

Issa al H. äußerte sich während der ermittelnden Vernehmungen nicht zu den Vorwürfen, ließ jedoch gegenüber einem Psychiater verlauten, dass er sich von Wahnvorstellungen und Halluzinationen getrieben fühlte. Der psychiatrische Gutachter konnte vorläufig zu dem Ergebnis kommen, dass al H. jedoch schuldfähig sei, was die rechtlichen Schritte im Prozess zusätzlich kompliziert.

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OrtSolingen, Deutschland
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