Tragischer Frontalzusammenstoß: Fahrer mit 2 Promille verletzt drei Personen!
Tragischer Frontalzusammenstoß: Fahrer mit 2 Promille verletzt drei Personen!
Raguhn-Jeßnitz, Deutschland - Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Samstagabend im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, genauer gesagt in Raguhn-Jeßnitz, wo ein Frontalzusammenstoß zwischen einem VW und einem Seat mehrere Verletzte zur Folge hatte. Gegen 20:40 Uhr kam es zu dem dramatischen Vorfall, der nicht nur die beteiligten Autofahrer, sondern auch zahlreiche Schaulustige in den Bann zog. Die Freiwillige Feuerwehr übernahm vor Ort die Absicherung der Unfallstelle und leistete Erste Hilfe für die Verletzten, darunter beide Fahrer (41 Jahre alt) sowie eine Mitfahrerin im Seat, die glücklicherweise nur leichte Verletzungen davontrugen. Sie wurden anschließend in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Was die Umstände des Unfalls betrifft, so wies der Fahrer des VW, wie ein Atemalkoholtest bestätigte, einen Alkoholwert von satten 2 Promille auf. Dies ist mehr als das Vierfache der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille. Laut den gesetzlichen Vorgaben wäre bereits ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit gegeben, die Geldbußen von bis zu 500 Euro und ein Monat Fahrverbot nach sich ziehen kann. Auf diese gefährliche Fahrweise folgt nun ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, und der Führerschein des VW-Fahrers wurde vor Ort sichergestellt. Die Geschehnisse werfen ein Schlaglicht auf die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Veraltete Vorstellungen vom Alkoholkonsum
Die rechtlichen Bestimmungen sind klar. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und die Folgen sind gravierend. Laut ADAC müssen bei einem Wert ab 1,6 Promille medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) in Kauf genommen werden, um weiterhin das Autofahren zu dürfen. Diese gesetzlichen Bestimmungen existieren nicht ohne Grund: Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei Sachsen-Anhalt hat in jüngster Zeit immer wieder auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die von alkoholisierte Fahrern ausgeht. Manchmal wird vergessen, dass bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt und dies gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrs zu weiteren Sanktionen führen kann. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Die Folgen eines alkoholbedingt verursachten Unfalls sind im Übrigen nicht nur strafrechtlicher Natur. So kann eine Versicherung, die die Schäden des Unfallgegners übernimmt, diese bis zu 5000 Euro zurückfordern, wenn der Fahrer betrunken war.
Die Gesamtsituation in Raguhn-Jeßnitz sollte als eindringlicher Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr gesehen werden. Insbesondere die aktuellen Ereignisse verdeutlichen wohl, wie schnell aus einem feucht-fröhlichen Abend ein folgenschwerer Verkehrsunfall werden kann.
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Ort | Raguhn-Jeßnitz, Deutschland |
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