Neuer Prozess um Messerstecherei in Dessau: Urteil des BGH kippt!

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Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt nach BGH-Revision zweier Messerstecherei-Fälle, beginnend am 5.11.2025.

Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt nach BGH-Revision zweier Messerstecherei-Fälle, beginnend am 5.11.2025.
Landgericht Dessau-Roßlau verhandelt nach BGH-Revision zweier Messerstecherei-Fälle, beginnend am 5.11.2025.

Neuer Prozess um Messerstecherei in Dessau: Urteil des BGH kippt!

Das Landgericht Dessau-Roßlau wird ab Mittwoch, den 5. November 2025, erneut mit einem brisanten Fall von Messerstecherei beschäftigt sein, der vor knapp zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das frühere Urteil gegen einen Mann aus Zerbst, der im Streit auf einen anderen Mann eingestochen haben soll, aufgehoben. Damals überlebte das Opfer nur durch eine Notoperation. MDR berichtet, dass der Angeklagte, der zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt wurde, Revision eingelegt hatte. Der BGH stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Beweisführung im ursprünglichen Prozess nicht ausreichend gewürdigt wurde, sodass der Fall nun komplett neu aufgerollt wird. Insgesamt sind 15 Verhandlungstage angesetzt.

Doch das war nicht der einzige Fall, der die Gerichtssäle in Dessau beschäftigte. Ein anderer Prozess über eine Messerstecherei in einem syrischen Lebensmittelgeschäft hat ebenfalls für Aufsehen gesorgt. Hierbei standen zwei Brüder vor Gericht, während ihr Vater freigesprochen wurde. In diesem Fall kam es nach einem Streit zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung im Gemüseladen, die durch Überwachungskameras dokumentiert wurde. Volksstimme berichtet, dass der Anklage nach der Vater seinen Ex-Geschäftspartner provozierte und seine Söhne zu einer Gewalttat anstiftete.

Die Taten im Überblick

Die Auseinandersetzung eskalierte, als der jüngere Sohn mit einem Messer auf das Opfer einstach, während der ältere Bruder mit einem Gegenstand zuschlug. Trotz des Eingreifens anderer Personen im Laden, die die Täter davon abhielten, weiter zuzuschlagen, bleibt die Tat in der Erinnerung der Anwesenden haften. Die Söhne waren augenscheinlich mit einem Schlagstock und einem Messer bewaffnet, ohne dass der Vater von ihren Plänen wusste. Während die Richterin betonte, dass die Brüder extreme Wut zeigten und die Situation letztlich außer Kontrolle geriet, konnten keine Zeugen bestätigen, dass der Vater eine direkte Aufforderung zur Gewalt gegeben hatte.

  • Älterer Bruder: Verurteilung zu drei Jahren und zehn Monaten.
  • Jüngerer Bruder: Verurteilung zu drei Jahren und vier Monaten Jugendstrafe.
  • Vater: Freispruch aufgrund fehlender Beweise für eine direkte Anstiftung zur Gewalt.

Im Gerichtssaal äußerte der Vater Reue für die Geschehnisse, während das Gericht feststellte, dass die Absicht der Brüder, das Opfer zu töten, nicht gegeben war, dessen Tod ihnen jedoch egal war. Dieses Urteil stellte sich als überraschend heraus, zumal der Prozess im zweiten Anlauf stattfand, was die Komplexität des Falls deutlich macht.

Die kommenden Verhandlungstage am Landgericht Dessau-Roßlau versprechen spannende Einblicke in die Wiederholung des Prozesses, welcher die Schattenseiten von Konflikten und deren Verwerkeung in der Rechtssprechung beleuchtet. Die fragliche Frage bleibt, welche Lehren die Justiz und die Gesellschaft aus diesen tragischen Vorfällen ziehen können.