Drei Bundesländer klagen: Engpässe bei Frühgeborenenversorgung drohen!

Drei Bundesländer klagen: Engpässe bei Frühgeborenenversorgung drohen!
Am 12. August 2025 haben die Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wenden sich gegen die bundesweiten Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Krankenhausplanung. Der Streitpunkt betrifft insbesondere die Versorgung sehr kleiner Frühgeborener, deren Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm liegt. Diese Regelung sieht vor, dass Kliniken ab 2024 nur dann von den Krankenkassen vergütet werden, wenn sie nachweisen können, dass sie jährlich mindestens 25 Fälle solcher Patient:innen behandeln. Zuvor lag dieser Wert bei 20 Fällen und gar nur bei 14 Fällen in den Jahren davor, wie MDR berichtet.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) äußerte Bedenken zur Vereinbarkeit dieser Vorgaben mit der Länderverantwortung in der Krankenhausversorgung. Die Länder befürchten, dass die neuen Regelungen zu Versorgungsengpässen führen. Gesundheitsminister Manne Lucha aus Baden-Württemberg betont ebenfalls die Notwendigkeit der Klage zum Schutz der Länderverantwortung. Neben der kritisierten Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen gibt es auch Vorgaben für allogene Stammzellentransplantationen, wo die erforderliche Zahl von 25 auf 40 Transplantationen pro Jahr angehoben wird. Auch Vorgaben zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik werden scharf kritisiert, da bereits im Jahr 2023 nur die Hälfte der Einrichtungen die Anforderungen erfüllte.
Die Ängste der Länder
Die Länder zeigen sich besorgt, dass die G-BA-Vorgaben die Verantwortung der Länder für die Krankenhausversorgung einschränken. Sie argumentieren, dass die Ausnahmen von den Mindestmengenvorgaben nur schwer zu bekommen sind und es zu einem ungerechtfertigten Versorgungsdruck kommen könnte. Die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen wird voraussichtlich weitreichende Folgen haben, zumal parallel zu dieser Klage eine bundesweite Krankenhausreform diskutiert wird. Diese Reform sieht Mindestvorhaltezahlen für 61 Leistungsgruppen vor, was in der Branche zusätzliche Unsicherheit auslöst.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) ist beauftragt, eine Methodik zur Festlegung dieser Mindestvorhaltezahlen zu entwickeln. Zudem wird erwartet, dass eine eigene Rechtsverordnung zur Gelegenheitsversorgung von Kliniken erstellt wird, deren Frist nun bis zum 12. Dezember 2026 verlängert wird, wie laut Ärzteblatt berichtet wird.
Ausblick und Diskussion
Die gesamte Thematik wird weiter intensiv diskutiert werden. Ein Rechtssymposium des G-BA planmäßig im Juni 2024 in Berlin soll dabei helfen, die Auswirkungen der neuen Regelungen zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der stationären Versorgung zu diskutieren. Themen wie die Qualitätssicherung und die Rechte der Selbstverwaltung stehen dabei im Mittelpunkt, wie auf der offiziellen Website des G-BA hervorgehoben wird.
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Ausgang dieser Klage nicht nur für die drei betroffenen Bundesländer von Bedeutung ist, sondern weitreichende Konsequenzen für die gesamte Krankenhauslandschaft in Deutschland haben könnte. Ob die Bedenken der Länder ernst genommen werden oder ob die zentralen Vorgaben des G-BA bestehen bleiben, bleibt abzuwarten.