Autofahrer in Güsen: Seitenscheibe eingeschlagen – Zeugen gesucht!

Autofahrer in Güsen: Seitenscheibe eingeschlagen – Zeugen gesucht!
Elbe-Parey OT Güsen, Fontanestraße, Deutschland - In Elbe-Parey, OT Güsen, gab es am Donnerstag, den 26. Juni 2025, einen Vorfall, der für Autofahrer alles andere als erfreulich ist. Wie die Landespolizei aus Sachsen-Anhalt berichtet, wurde die Seitenscheibe eines geparkten Renault eingeschlagen. Die Tat ereignete sich zwischen 17:00 Uhr und 07:00 Uhr am folgenden Morgen in der Fontanestraße. Den Tätern gelang es, einen Geldbeutel mit amtlichen Dokumenten und Bargeld aus dem Fahrzeug zu entwenden.
Die Polizei hat sofort Maßnahmen ergriffen und Spuren gesichert, während eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Zudem wird zu diesem Vorfall um Hinweise geworben. Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 zu melden. In einer aktuellen Situation wie dieser stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie es mit der Absicherung durch Versicherungen aussieht.
Versicherungsschutz bei Vandalismus
Die Schäden an Fahrzeugen durch Vandalismus sind oft unangenehm für die Autofahrer. Doch was passiert, wenn einer solchen Sachbeschädigung tatsächlich der Fall ist? In der Regel sind die Versicherungskosten für eingeschlagene Seitenscheiben durch Teilkaskoversicherungen abgedeckt. Diese schließen, wie Verivox anmerkt, Schäden durch Glasbruch mit ein, jedoch variieren die Regelungen je nach Versicherer. Im besten Fall bleibt es bei der Reparatur der Scheibe, ohne dass wertvolle Gegenstände im Auto zurückgelassen wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Vollkaskoversicherung Vandalismusschäden umfassend abgedeckt sind. Sollte kein Täter ermittelt werden können, sind Besitzer eines Fahrzeugs mit nur einer Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch auf sich allein gestellt und müssen die Kosten selbst übernehmen. Interessanterweise wirken sich Schäden durch Teilkasko nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, was für viele Versicherte einen positiven Aspekt darstellt.
Tipps für Geschädigte
Für jene, die mit einem Vandalismusschaden konfrontiert sind, gibt es eine klare Vorgehensweise. Zunächst sollte der Schaden fotografiert werden, um Beweise zu sichern. Der nächste Schritt ist, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen, und anschließend informiert man die Kfz-Versicherung, um die weiteren Maßnahmen zu besprechen. Verursacher sind nicht immer ermittelbar, und genau hier kann eine gute Versicherung entscheidend sein, um den finanziellen Schaden zu mindern.
Zusätzlich zur Kfz-Versicherung kann auch die Hausratversicherung unter Umständen hilfreich sein, wenn persönliche Einrichtungsgegenstände aus dem Fahrzeug entwendet wurden, da diese Schäden teilweise abgedeckt werden. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die persönlichen Versicherungsmodalitäten genau durchzugehen.
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Ort | Elbe-Parey OT Güsen, Fontanestraße, Deutschland |
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