KI im öffentlichen Dienst: Personalräte in Magdeburg reagieren besorgt!
Personalrätekonferenz in Magdeburg am 3. November 2025: Diskussion über KI, Arbeitsrecht und Herausforderungen für Personalräte in Sachsen-Anhalt.

KI im öffentlichen Dienst: Personalräte in Magdeburg reagieren besorgt!
Am 3. November 2025 fand in Magdeburg die Personalrätekonferenz des dbb Sachsen-Anhalt statt, die sich mit dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Arbeitswelt auseinandersetzte. Zahlreiche Personalräte aus den Mitgliedsgewerkschaften nahmen an der Veranstaltung teil. Ein zentrales Thema war die unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen, die dem digitalen Wandel im öffentlichen Dienst nicht gerecht werden. Ulrich Stock, der Landesvorsitzende des dbb Sachsen-Anhalt, kritisierte das Personalvertretungsgesetz als „das schlechteste“, das von Niedersachsen übernommen wurde. Ein großes Versäumnis, das nicht nur angesichts des digitalen Wandels, sondern auch der Entwicklung hin zu KI-Anwendungen als dringlich erachtet wird, ist die Tatsache, dass der Einsatz von KI in diesem Gesetz schlichtweg nicht erwähnt wird.
Maik Wagner, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, hob hervor, dass die Diskrepanz zwischen politischen Aussagen und der Realität in der Arbeitswelt beträchtlich sei. Wagner führte aus, dass starke Gewerkschaften notwendig seien, um gegen die angestrebten Angriffe auf das Berufsbeamtentum und demokratische Strukturen zu bestehen. Kerstin Solaße, Rechtsanwältin und Referentin der dbb akademie, gab interessante Einblicke in die juristischen und praktischen Dimensionen von KI im öffentlichen Dienst. Dabei legte sie besonderen Wert auf die automatisierte Entscheidungsfindung in Personalprozessen und die damit verbundene digitale Leistungsbewertung.
Herausforderungen und rechtliche Grauzonen
Die Konferenz erörterte zudem das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Mitbestimmung, ein Thema, das durch die laufenden Entwicklungen im Bereich der KI immer relevanter wird. Solaße forderte Personalvertretungen auf, sich aktiver mit KI-Anwendungen auseinanderzusetzen, um die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Ein Plädoyer für eine gesetzliche Verankerung von Beteiligungsrechten bei der Nutzung von KI-Systemen im öffentlichen Dienst wurde lautstark unterstützt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der angesprochen wurde, ist der bevorstehende EU AI Act, der am 1. August 2025 in Kraft tritt. Dieser wird die Verwendung von KI innerhalb der EU regeln. Da der AI Act eine Verordnung darstellt, ist keine weitere Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich. Unternehmen, insbesondere im HR-Bereich, müssen sich an neue arbeitsrechtliche und gesetzliche Vorgaben halten, wenn sie KI-Systeme nutzen. Mögliche Anwendungen reichen von der Analyse des Personalbedarfs bis hin zur Automatisierung von Vorstellungsgesprächen.
Zukunftsausblick im HR-Bereich
Der AI Act klassifiziert KI-Systeme in Risikoklassen und unterliegt strengen Anforderungen, besonders wenn es um Hochrisiko-KI geht, die Grundrechte gefährden könnte. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz können zu Schadensersatzansprüchen führen, weswegen ein sorgfältiger Umgang mit KI im Arbeitsalltag unerlässlich ist.
Die Konferenz hat deutlich gemacht, dass es für Personalräte zunehmend herausfordernd wird, sich in den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zurechtzufinden. Der dbb Sachsen-Anhalt setzt daher auf Austausch, Weiterbildung und eine klare gewerkschaftliche Positionierung in Bezug auf aktuelle Entwicklungen. Um die „Herausforderungen für Personalräte“ zu bewältigen, ist es wichtig, vorausschauend zu handeln. Die Veranstaltungen dieser Art bieten eine wertvolle Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Wissen.
Zu diesem Thema können weitere Informationen auf den Webseiten von dbb Sachsen-Anhalt, Yahoo und KPMG Law nachgelesen werden.