Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt: Diäten steigen um 500 Euro!

Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt: Diäten steigen um 500 Euro!

Sachsen-Anhalt, Deutschland - Die Abgeordneten in Sachsen-Anhalt können sich auf ein fettes finanzielles Plus freuen. Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Bezüge der Landtagsabgeordneten kräftig. Die monatliche Grund entschädigung wird auf stolze 8.736,66 Euro angehoben, was einer Erhöhung von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Anpassung ist Teil eines automatischen Systems, das seit 2016 in Kraft ist und für die Öffentlichkeit wenig transparent ist. Kritiker, insbesondere der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, äußern scharfe Kritik an der Vorgehensweise.

Doch damit nicht genug: Auch die steuerfreie Kostenpauschale steigt um 2,5 Prozent auf 2.309,90 Euro monatlich. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die Abgeordnete für ihre mandatsbezogenen Ausgaben in Anspruch nehmen können. Die Gesamtausgaben für aktive Abgeordnete werden somit von 20,1 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 23,1 Millionen Euro im Jahr 2025 steigen.

Automatische Anpassungen und fehlende Kontrolle

Die Anpassungen der Bezüge erfolgen ohne öffentliche Debatte und wurden über Landtagsdrucksachen bekanntgegeben. Ein Gesetz ermöglicht dabei die automatische Kopplung der Diäten an den Nominallohnindex, während sich die Kostenpauschale am Verbraucherpreisindex orientiert. Diese Regelung sorgt für eine weitgehende Abkopplung der finanzpolitischen Verantwortung von den gewählten Vertretern, die seit der Abschaffung der Diätenkommission im Jahr 2016 besteht. Der Bund der Steuerzahler fordert eine grundlegende Überprüfung und die Abschaffung dieses Diätenautomatismus.

Die Abgeordneten haben die Verantwortung, ihre Tätigkeiten durch die finanzielle Grundentschädigung, umgangssprachlich auch als Diät bekannt, auf einem Niveau auszuführen, das ihrer Rolle im politischen Gefüge Deutschlands gerecht wird. Statistisch gesehen müssen die Entschädigungen hoch genug sein, damit die Abgeordneten ein Leben führen können, das ihrer Bedeutung entpricht, so das Verfassungsgericht. Die Höhe der Diäten wird gesetzlich festgelegt und an die Entwicklung der Bruttoeinkommen in Sachsen-Anhalt angepasst. Ab der 7. Wahlperiode finden diese Anpassungen jährlich zum 1. Juli statt, wobei die Veränderung des Nominallohnindexes als Maßstab dient, wie die offizielle Seite des Landtags berichtet.

Die Kritiker bemängeln jedoch die mangelnde Transparenz und Kontrolle dieser Anpassungen. In einer Zeit, in der Haushaltsdisziplin und politische Verantwortung mehr denn je gefordert werden, steht diese automatische Regelung auf dem Prüfstand. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Entscheidungsträger auf die anhaltende Kritik reagieren werden und ob ernsthafte Reformen in Aussicht stehen.

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OrtSachsen-Anhalt, Deutschland
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