Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis!
Aktuelle Stallpflichten wegen der Geflügelpest H5N1 in Mansfeld-Südharz und angrenzenden Landkreisen ab November 2025.

Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis!
Die Geflügelpest breitet sich derzeit rasant in Deutschland aus, was auch in den hiesigen Regionen nicht ohne Folgen bleibt. Insbesondere die Landkreise Märkisch-Oderland und Oberhavel haben bereits drastische Maßnahmen ergriffen und eine Stallpflicht für alle gewerblichen Geflügelhalter angeordnet. Diese Entscheidung folgt auf den Nachweis von infizierten Wildvögeln, die im Landkreis gesichtet wurden, und dem damit verbundenen Risiko der weiteren Ausbreitung der Krankheit. Private Halter bleiben jedoch von diesen Verpflichtungen unberührt, wie topagrar.com berichtet.
Geflügel und andere gehaltene Vögel müssen ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Vorrichtungen gehalten werden, um sie vor der Bedrohung durch das Virus zu schützen. Für zahlreiche Halter wird zudem empfohlen, ihre Tiere in geschlossenen Ställen einzuhausen. Die Stallpflicht ist eine Reaktion auf die Entdeckung infizierter Kraniche im Landkreis Potsdam, der den ersten Fall der Geflügelpest meldete. Auf ähnliche Entscheidungen mussten auch die Landkreise Spree-Neiße, Cottbus und Teltow-Fläming reagieren, die ab Mittwoch ebenfalls entsprechende Stallpflichten einführen.
Dringlichkeit der Situation
Die virulente Erkrankung, die durch das H5N1-Virus verursacht wird, zeigt sich in diesem Herbst besonders aggressiv. Das RND hebt hervor, dass zwischen September und Oktober 2025 bereits mehrere Ausbrüche in Deutschland registriert wurden. Hierbei wurden mehr als 500.000 Haus- und Wildvögel getötet, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Besonders betroffen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. Der Kontakt zu Wildvögeln ist die Hauptübertragungsquelle dieser hochansteckenden Krankheit.
Die Symptome beim Geflügel sind gravierend: Apathie, Futterverweigerung, hohes Fieber und Atemprobleme sind nur einige Anzeichen, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern. Halter müssen etwaige Verdachtsfälle umgehend dem Veterinäramt melden, denn ein schnelles Handeln ist hier gefragt. Es gilt, das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten, indem direkte Kontakte zu Wildvögeln vermieden werden.
Empfehlungen für Geflügelhalter
Die Risiken sind klar umrissen, und die Behörden empfehlen konkrete Schutzmaßnahmen für alle Geflügelhalter. Dazu gehört das Sichern der Ställe vor unbefugtem Zutritt sowie der sorgsame Umgang mit Futter und Einstreu. Schutzkleidung und Hygiene sind von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass keine Verunreinigungen im Bestand gelangen. Auch die Quarantäne für neu aufgenommene Tiere ist unerlässlich. Eine generelle Stallpflicht besteht jedoch nicht im ganzen Land, da hier die Entscheidung bei den jeweiligen Landkreisen liegt.
Um die Lage gerade in der Vorweihnachtszeit nicht weiter zu verschärfen, sind Geflügelausstellungen und -märkte für zunächst 30 Tage untersagt. Verstöße gegen die Stallpflicht können sogar mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Allen Haltern ist anzuraten, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Die Online-Präsenz des FLI bietet hierzu umfassende Informationen. Hier können auch allgemeine Ratschläge zu Ansteckungen und Rückmeldungen gegeben werden.
Die Situation erfordert ein waches Auge und schnelles Handeln. In dieser herausfordernden Zeit steht neben der Gesundheit unserer Tiere auch die Sicherheit in der Geflügelhaltung im Vordergrund.