Sachsen-Anhalt plant Fußfessel für Gewalttäter: Ein Schritt zur Sicherheit?
Sachsen-Anhalt plant zur Bekämpfung häuslicher Gewalt die Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter. Gesetzesentwurf in Arbeit.

Sachsen-Anhalt plant Fußfessel für Gewalttäter: Ein Schritt zur Sicherheit?
In Sachen häusliche Gewalt stehen die Zeichen auf Veränderung. In Sachsen-Anhalt steigt die Alarmbereitschaft, denn die Zahl der Fälle ist in den letzten fünf Jahren um ein Drittel angestiegen. Diese besorgniserregenden Entwicklungen werfen die Frage auf, wie gefährdete Personen effektiver geschützt werden können. Ein vielversprechender Ansatz ist die Einführung elektronischer Fußfesseln, die nun auch in Sachsen-Anhalt auf der politischen Agenda stehen.
Wie MDR berichtet, plant die Landesregierung, die Fußfesseln als Teil eines umfassenderen Gewaltschutzkonzepts einzuführen. Anknüpfend an erfolgreiche Modelle aus anderen Bundesländern, wie Hessen, ist die Hoffnung groß, dass durch diese technischen Hilfsmittel eine bessere Überwachung von Wohnungsverweisen und Kontaktverboten ermöglicht werden kann. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) ist für diesen Schritt, während in der kommenden Landtagssitzung der entsprechende Gesetzesentwurf erörtert wird.
Politische Reaktionen und Bedenken
Gemischte Reaktionen auf das Vorhaben sind vorprogrammiert. Während Eva von Angern, die Fraktionsvorsitzende der Linken, die Idee unterstützt, verweist sie darauf, dass die Fußfessel nur ein Teil der Lösung sei. Sebastian Striegel von den Grünen sieht das gleiche Bild, fordert jedoch ein umfassenderes Konzept, das auch gesetzliche Verpflichtungen für die Polizei zur Datenübermittlung an Täterarbeitsstellen vorsieht. Im Kontrast dazu kritisiert Matthias Büttner von der AfD-Fraktion die Initiative als “Nebelkerze”. Seine Bedenken drehen sich hauptsächlich um die technische Anfälligkeit dieser Maßnahmen, die im realen Alltag oft kaum Anwendung finden.
Auf Bundesebene ist die Situation ähnlich. Die Bundesregierung plant ebenfalls, die Fußfesseln flächendeckend einzuführen, speziell bei Hochrisikofällen, um Tötungsdelikte und schwere Körperverletzung zu verhindern. Wie Tagesschau erklärt, soll der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits vorliegen. In einer ersten Phase könnten Familiengerichte Täter zur Tragepflicht eines solchen Gerätes verpflichten. Geplant ist, dass auch die Polizei automatisch alarmiert wird, wenn sich ein Täter einem Opfer nähert.
Erwartungen und Herausforderungen
Die Fußfessel wäre zunächst für maximal sechs Monate angeordnet, eine Verlängerung um drei Monate wäre möglich. Erfreulicherweise ist die Idee des Einsatzes vor allem durch das sogenannte “Spanische Modell” inspiriert, das erfolgreich demonstriert hat, dass solche Maßnahmen wirken können; seit 2009 gab es keinen Tötungsfall eines Opfers durch einen Täter mit Fußfessel in Spanien. Doch Skepsis bleibt – Frauenhaus-Verbände äußern sich kritisch zur praktischen Umsetzung. Der Tenor? Es bleibt zu befürchten, dass rechtliche Hürden und die ohnehin geringe Nutzung bestehender Maßnahmen die Fußfessel zur Ausnahme machen werden.
Die Statisik spricht Bände: Im Jahr 2023 wurden über 250.000 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland registriert; die Dunkelziffer ist hoch. Alle zwei Minuten wird statistisch ein Mensch von einem Partner oder Verwandten misshandelt, wobei die Mehrheit der Betroffenen Frauen sind. Die Herausforderungen sind also zahlreich, und ein umfassender Schutz für Frauen vor potenziellen Tätern bleibt weiterhin das Ziel.
Die Entwicklungen rund um die elektronischen Fußfesseln zeigen, dass die Politik hier einen vielversprechenden, wenn auch komplexen Ansatz verfolgt. Das Thema wird vieles an Diskussionen und Veränderungen in den nächsten Monaten nach sich ziehen, und man darf gespannt sein, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote weiterentwickeln werden.