Sachsen-Anhalt weitet Schülerrichter-Projekt für Jugendliche aus!
Sachsen-Anhalt erweitert das Projekt der Schülerrichter, um Jugendliche für ein Leben ohne Straftaten zu sensibilisieren. Bewerbungsfrist bis 25. Juli 2025.

Sachsen-Anhalt weitet Schülerrichter-Projekt für Jugendliche aus!
Die Initiativen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität in Deutschland nehmen Fahrt auf: Sachsen-Anhalt weitet das Projekt der Schülerrichter aus, das seit 2008 als erfolgreiches Präventionsinstrument gilt. Bei diesem innovativen Ansatz können Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Gleichaltrige in speziellen Gremien sanktionieren. Die Idee dahinter ist, Kinder und Jugendliche für ein Leben ohne Straftaten, Gewalt und Rassismus zu sensibilisieren. n-tv berichtet, dass freie Träger sich bis zum 25. Juli 2025 für die dritte Auswahlrunde des Projekts bewerben können.
In diesen Schülergremien werden eigens geschulte Jugendliche an neutralen Orten mit Gleichaltrigen über deren möglicherweise strafbare Handlungen wie Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung sprechen. Sie legen gemeinsam Sanktionen fest, die sich an den Lebenswelten der Betroffenen orientieren. Das Ziel des Projektes ist, die Jugendlichen darauf vorzubereiten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dabei, ob ein Verfahren für das Schülergericht geeignet ist. Wichtig ist hierbei auch die Zustimmung von Beschuldigten und ihrer Erziehungsberechtigten.
Erfolgreiche Schulung von Schülerrichtern
Im Landkreis Harz wurden kürzlich zehn neue Schülerrichter ernannt. Justizministerin Franziska Weidinger überreichte am 18. Dezember 2021 die Zertifikate an die Jugendlichen, die im Rahmen des Projektes “Schülergremium” des Anti Gewalt Zentrums Harz e. V. ausgebildet wurden. Bei dieser Feier hob die Ministerin das Engagement der Schülerinnen und Schüler hervor und äußerte die Hoffnung, dass das Projekt in weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten aufgegriffen wird. Laut MJ Sachsen-Anhalt können Jugendliche, die straffällig geworden sind, in der Regel nach einem Geständnis von der Staatsanwaltschaft an die Schülerrichter verwiesen werden.
Die Schülerrichter haben dabei die Aufgabe, mit den straffällig gewordenen Gleichaltrigen über Taten wie Ladendiebstahl, Beleidigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis zu sprechen. Sie setzen die Sanktionen, die aus den Gremiumssitzungen resultieren, selbstständig fest, wobei die Grenzen der Sanktionsmöglichkeiten durch das geltende Recht bestimmt sind.
Hintergrund und Präventionsansätze
Die effektive Prävention von Jugendkriminalität erfordert eine umfassende Betrachtung der Ursachen. Diese reichen von sozioökonomischen Faktoren über familiäre Hintergründe bis hin zu Peer-Einflüssen. Jedes dieser Elemente wirkt sich auf das Verhalten junger Menschen aus. LivingQuarter hebt hervor, dass insbesondere schulische Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten wichtig sind, um präventiv entgegenzuwirken.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Jugenddelinquenz in Deutschland und orientiert sich stark an erzieherischen Maßnahmen statt an Bestrafung. Ziel ist es, den Jugendlichen eine positive gesellschaftliche Integration zu ermöglichen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Integration von Programmen wie den Schülerrichtern ein vielversprechender Weg ist, um Jugendlichen zu helfen, gesunde soziale Verhaltensweisen zu entwickeln. Die Kombination aus Gleichaltrigen, die sich gegenseitig unterstützen und Verantwortung übernehmen, könnte dazu beitragen, die Jugendkriminalität langfristig zu reduzieren.