Große Drogenrazzia in Salzwedel und Magdeburg: Polizei schlägt zu!
Am 4.11.2025 führte die Polizeiinspektion Stendal Durchsuchungen wegen Drogenhandels in Salzwedel und Magdeburg durch.

Große Drogenrazzia in Salzwedel und Magdeburg: Polizei schlägt zu!
In den letzten Tagen kam es in der Region um Salzwedel und Magdeburg zu einer umfangreichen polizeilichen Aktion, die einen Verdacht auf unerlaubten Drogenhandel zum Hintergrund hatte. Am 4. November 2025 durchsuchte der Zentrale Kriminaldienst der Polizeiinspektion Stendal, unterstützt von der Landesbereitschaftspolizei, insgesamt acht Wohnobjekte sowie Nebengelasse von fünf Tatverdächtigen im Alter zwischen 35 und 48 Jahren. Laut Sachsen-Anhalt wurden dabei erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Polizei fand Marihuana im unteren vierstelligen Grammbereich sowie Kokain im unteren dreistelligen Grammbereich. Darüber hinaus wurden Vertriebsutensilien, Kommunikationsmittel und Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich sichergestellt. Unter den angetroffenen Beschuldigten konnten vier von fünf Personen polizeilich vernommen und teilweise erkennungsdienstlich behandelt werden.
Vorläufige Festnahme und rechtliche Konsequenzen
Ein 40-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen und in den Zentralen Polizeigewahrsam in Magdeburg gebracht. Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte jedoch aufgrund fehlender Haftgründe keinen Haftantrag, und der Mann wurde aus dem Gewahrsam entlassen. Dennoch wird er voraussichtlich am Mittwoch vor den Haftrichter gebracht. Ermittlungsmaßnahmen richten sich nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das bei Verdacht auf Drogenhandel umfassende Regularien vorsieht, wie Juraforum feststellt.
Der Verdacht auf Drogenhandel bezieht sich auf Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, die unter anderem im § 29 des BtMG und in schwerwiegenden Fällen im § 30 des BtMG geregelt sind. Die Polizei ist verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten, die von Durchsuchungen bis hin zu Verhaftungen reichen können. Auch die Beschlagnahme von Beweismitteln ist ein fester Bestandteil dieser Ermittlungen.
Verhaltenshinweise für Beschuldigte
Für Personen, die im Rahmen von Ermittlungen zum Drogenhandel befragt werden, gibt es wichtige rechtliche Rahmenbedingungen. Wie auch DD Legal beschreibt, besteht keine rechtliche Verpflichtung, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Es wird empfohlen, eine schriftliche Absage zu versenden, um Missverständnisse zu vermeiden. Jede Kommunikation mit der Polizei sollte gut überlegt sein, da belastende Aussagen nicht ausgeschlossen sind.
Die laufenden Ermittlungen könnten weitreichende Folgen für die Verdächtigen haben, einschließlich Strafverfahren, mögliche Beschlagnahmen von Vermögenswerten und weitere rechtliche Konsequenzen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen die Polizei in den kommenden Tagen zur Verfügung stellt oder ob gar Nachverhaftungen notwendig werden.