Tierschutzskandal in Riesa: Veterinäramt steht unter Druck!

Tierschutzskandal in Riesa: Veterinäramt steht unter Druck!
Riesa, Deutschland - Die Landesdirektion Sachsen nimmt eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Veterinäramt des Landkreises Meißen unter die Lupe. Diese Beschwerde wurde von der Tierschützerin Jana Hoger eingereicht, die für die Tierrechtsorganisation Peta tätig ist und als „Tierschutzdetektivin“ aus der Fernsehsendung „Hundekatzemaus“ bekannt ist. Der Anlass für die Beschwerde sind die Missstände bei der Haltung von Eseln und Ponys auf einem Hotelgelände am Bahnhof Riesa.
Hoger wurde durch Hinweise von Dritten auf die fragliche Tierhaltung aufmerksam. In ihrer Beschwerde kritisiert sie die Haltungsbedingungen der Tiere, die ihrer Meinung nach nicht artgerecht sind. Sie führt an, dass die Esel und Ponys ohne Artgenossen leben und nicht ausreichend Auslauf zur Verfügung haben. Dies stelle ihrer Ansicht nach einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Überprüfung durch das Veterinäramt
Das Veterinäramt Meissen hat die Kontrollen in diesem Fall bestätigt, jedoch keine spezifischen Details bereitgestellt, da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt. Auf die Anfrage der Landesdirektion wurde das Veterinäramt aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Der genaue Zeitrahmen für den Abschluss dieses Verfahrens bleibt jedoch unklar, da bisher keine Prognose abgegeben werden kann.
Der Vorfall wirft grundlegende Fragen über die Tierschutzpraktiken im Landkreis Meißen auf. Wie auch im Landkreis Günzburg ersichtlich ist, obliegt die Aufsicht über Tierhaltungen der zuständigen Behörde, wobei regelmäßige Kontrollen auf Basis einer Risikoanalyse erfolgen müssen. Dies gilt insbesondere auch für die Haltung von Nutztieren, zu denen auch Pferde gehören.
Regelungen und Verantwortlichkeiten
Die relevanten gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Einrichtungen mit Tieren, die unter Aufsicht der zuständigen Behörden stehen, regelmäßig überprüft werden müssen. Mindestens ein Drittel der in Tierversuchen verwendeten Einrichtungen sind gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes jährlich zu kontrollieren, wobei ein angemessener Teil der Kontrollen unangekündigt erfolgt.
- Die Aufsicht erstreckt sich auf:
- Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen
- Schlachteinrichtungen
- Tierhaltungen, die einer Genehmigung bedürfen
Betreiber, vor allem von Schlachteinrichtungen, sind verpflichtet, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen und müssen bei Kontrollen den Behörden Unterstützung gewähren. Das Veterinäramt ist zudem befugt, Einsicht in geschäftliche Unterlagen zu nehmen und gegebenenfalls Proben zu entnehmen.
Die Situation am Riesaer Bahnhof zeigt, wie wichtig die Einhaltung dieser Regelungen ist. Der Fall von Hoger könnte somit weitreichende Konsequenzen für die Überwachung und den Schutz von Tieren im Landkreis haben.
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Ort | Riesa, Deutschland |
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