Chemnitz sagt Vortrag von Rechtsextremist Sellner ab – Gericht unterstützt Entscheidung!

Chemnitz sagt Vortrag von Rechtsextremist Sellner ab – Gericht unterstützt Entscheidung!
Chemnitz, Deutschland - In Chemnitz sorgt eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts für Aufregung: Die Stadt ist nicht verpflichtet, der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen Räumlichkeiten für eine öffentliche Sitzung mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung fällt auf den 4. Juli 2025 und folgt einer vorhergehenden Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz, der die Stadt in der Woche vorher unterstützt hatte. Gemäß medienservice.sachsen.de wurde eine bereits bestätigte Reservierung zurückgezogen, nachdem bekannt wurde, dass Sellner als Redner auftreten sollte.
Wesentlich für die Ablehnung des Eilantrags der PRO CHEMNITZ-Fraktion ist die Begründung des Verwaltungsgerichts, das feststellte, dass das Thema „Remigration“ nicht in die Zuständigkeit des Stadtrats falle. Diese Sichtweise wurde auch von dem Oberverwaltungsgericht unterstützt, das Bedenken äußerte, ob die Veranstaltung tatsächlich der Erfüllung von Aufgaben der Stadtratsfraktion diene. Das Gericht stellte zudem klar, dass in Hinblick auf den Zugang zum Rathaus zu erwarten sei, dass extremistische und rassistische Inhalte zur Sprache kommen, was laut der Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz nicht gestattet ist.
Öffentliche Reaktionen und nachfolgende Veranstaltungen
Die Entscheidung hat nicht nur in Chemnitz, sondern auch in der breiteren politischen Landschaft für Diskussionen gesorgt. Bereits am Sonntag hatte die Stadtratsfraktion ihre Pläne, die Entscheidung anzufechten, über ihren Telegram-Kanal bekannt gegeben. Marcus Fuchs, ein prominentes Mitglied der Freien Sachsen und ehemaliger Oberbürgermeisterkandidat in Dresden, kündigte an, dass Sellner am Donnerstagabend in Dresden auftreten wird, ohne jedoch genauere Details zu enthüllen. Diese Entwicklungen verdeutlichen die gespaltene Haltung zu rechtsextremen Versammlungen in Deutschland, die immer wieder das politische Lager auseinandertreibt, wie saechsische.de aufzeigt.
Die Debatte über das Versammlungsrecht und die Gleichheit vor dem Gesetz hat in diesem Kontext an Brisanz gewonnen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird häufig erörtert, insbesondere wenn es um rechtsextreme Gruppierungen geht. Das Grundgesetz schützt die kollektive Meinungsäußerung, doch das Recht auf Versammlungsfreiheit wird nur zugesprochen, solange diese nicht dem Zweck einer missbräuchlichen Verwendung dient. Laut bpb.de ist der Staat verpflichtet, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und gegen extremistische Inhalte vorzugehen.
Mit den gestrigen Entscheidungen ist klar, dass die Stadt Chemnitz und deren Institutionen weiterhin darauf achten, dass Versammlungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen stattfinden. Die Ausführung ist komplex und erfordert ein gutes Gespür, wie bei allen Herausforderungen, die das Thema Rechtsextremismus mit sich bringt.
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Ort | Chemnitz, Deutschland |
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