Schreckschusspistole im Hauptbahnhof: Frau ohne Waffenschein erwischt!

Schreckschusspistole im Hauptbahnhof: Frau ohne Waffenschein erwischt!
Dresdner Hauptbahnhof, 01067 Dresden, Deutschland - Am 18. Juni 2025 wurde im Dresdner Hauptbahnhof eine 31-jährige Frau von der Bundespolizei kontrolliert, die eine Schreckschusswaffe ohne gültigen Waffenschein bei sich hatte. Die Kontrolle fand gegen 16:30 Uhr statt, als die Beamten auf die Frau und ihren Begleiter aufmerksam wurden. Die Waffe war griffbereit in ihrem Gepäck verstaut. Auf die Frage nach ihrem Waffenschein gab die Frau an, diesen nicht zu besitzen. Sie rechtfertigte sich damit, die Schreckschusswaffe zur persönlichen Verteidigung nutzen zu wollen. Die Waffe wurde schließlich beschlagnahmt und die Frau zur Wache des Hauptbahnhofs gebracht. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet, wie l-iz.de berichtet.
Schreckschusswaffen sind in Deutschland ein heikles Thema. Sie sehen echten Schusswaffen ähnlich, doch im Unterschied zu diesen verschießen sie keine Projektile, sondern verwenden spezielle Kartuschenmunition, die laut den Angaben von juraforum.de auch Reizgas oder Platzpatronen beinhalten können. Diese Waffen werden häufig zur Selbstverteidigung erworben, aber viele Käufer sind sich der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht bewusst. Der Erwerb ist ab 18 Jahren möglich, allerdings erfordert das Führen einer Schreckschusswaffe mit PTB-Zeichen einen kleinen Waffenschein. Fehlt dieses Siegel, wird die Waffe als scharfe Waffe eingestuft, und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ist prinzipiell nur mit einem entsprechenden Waffenschein erlaubt. Ein Verstoß kann erhebliche rechtliche Folgen haben: Wer mit einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein erwischt wird, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen rechnen. Diese strengen Vorschriften sollen nicht nur den Waffenmissbrauch eindämmen, sondern auch die Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten, wie bussgeldkatalog.net erläutert.
Das besondere Risiko im Umgang mit Schreckschusswaffen liegt dabei nicht nur in ihrer gesetzlichen Einordnung. Auch der Einsatz kann gefährlich werden, wenn diese Waffen unsachgemäß verwendet werden. Bei naher Anwendung besteht die Möglichkeit, dass durch den Gasstrahl Verletzungen verursacht werden – selbst die Tränenblindheit ist dabei ein spürbares Risiko.
Öffentliche Sicherheit im Fokus
In öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen sind solche Waffen meist unerwünscht, und ihr Mitführen ist streng reguliert. Es ist illegal, Schreckschusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Verantwortungsvolles Handeln ist gefragt, denn das Mitführen einer solchen Waffe kann schnell als bedrohlich wahrgenommen werden und zu Überreaktionen von Passanten führen. Daher ist es umso wichtiger, sich über die gesetzlichen Vorschriften im Klaren zu sein und im Zweifel auf den Besitz solcher Waffen zu verzichten.
Dieser Vorfall im Dresdner Hauptbahnhof wirft ein Licht auf die immer wiederkehrende Debatte um Sicherheit und Waffenbesitz in Deutschland – ein Thema, das auch hierzulande stets hohe Wellen schlägt.
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Ort | Dresdner Hauptbahnhof, 01067 Dresden, Deutschland |
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