Ehrenamt in Sachsen: 40 Euro Aufwandsentschädigung bleibt bestehen!

Ehrenamt in Sachsen: 40 Euro Aufwandsentschädigung bleibt bestehen!

Plauen, Deutschland - In Sachsen gibt es endlich gute Nachrichten für die ehrenamtlich Engagierten: In einem neu verabschiedeten Doppelhaushalt wird die monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro für freiwillige Helfer in den Tafeln weiterhin gezahlt. Dies verkündete das Sozialministerium am Donnerstag, 18.07.2025. Zuvor wurden aufgrund von finanziellen Engpässen lediglich Teilbeträge ausgezahlt, die zuletzt nur 19 Euro betrugen. Diese Kürzungen hatten besonders die Chefin der Plauener Tafel, Konstanze Schumann, aufgebracht, die die Verminderung als „Schlag ins Gesicht“ bezeichnete und darauf hinwies, dass die Mittel nicht als zusätzlicher Verdienst, sondern als kleiner Ausgleich für Unkosten gedacht sind, wie MDR berichtet.

Die Tafeln in Sachsen stehen unter Druck

Trotz der positiven Nachricht bleibt die finanzielle Situation der Tafeln jedoch angespannt. ZDF betont, dass die Tafeln häufig nicht ausreichend finanziert sind und bereits über mögliche Schließungen ländlicher Ausgabestellen nachgedacht wird, falls Ehrenamtliche abspringen. Besondere Sorgen machen sich die Verantwortlichen um den Verlust von Unterstützung durch Rentner, Alleinerziehende, Asylsuchende und Menschen aus der Ukraine. Falls der Freistaat Sachsen nicht für die nötigen Mittel sorgt, könnte die Unterstützung für viele in Not weiter abnehmen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Ehrenamtlichen, die ohne Kompensation schnell die Lust verlieren könnten.

Aufwandsentschädigung unter rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Aufwandsentschädigung, die Ehrenamtliche erhalten, gilt als steuerfreies Einkommen für Zeit- und Arbeitsaufwand. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den viele Helfer im Blick haben sollten. Deutsches Ehrenamt hebt hervor, dass die Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei sein kann. Ein großer Vorteil für alle, die sich freiwillig engagieren. Zudem gilt die Übungsleiterpauschale von maximal 3.000 Euro für bestimmte pädagogische Tätigkeiten. Damit erhalten viele Helfer eine kleine Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz, auch wenn der Betrag nicht als volles Einkommen betrachtet werden kann.

Die Herausforderungen für ehrenamtliche Helfer und die Tafeln sind enorm. Mit der Verzögerung bei den finanziellen Zusagen und den scharfen Kürzungen im Frühjahr wird deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Schumann und andere Verantwortliche machen unmissverständlich klar, dass eine solide finanzielle Basis notwendig ist, um die wichtige Arbeit der Tafeln langfristig sicherzustellen. Finanziellen Rücklagen sind damit nicht nur unentbehrlich für den Betrieb, sondern auch für die Motivation der Ehrenamtlichen, die Tag für Tag für die Schwächeren in der Gesellschaft arbeiten.

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OrtPlauen, Deutschland
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