Waldbrandgefahr in Sachsen: Höchste Alarmstufe am Wochenende droht!

Görlitz warnt vor Waldbrandgefahr am 20.06.2025: Hohe Temperaturen und Trockenheit erhöhen Risiken für Waldbesucher.
Görlitz warnt vor Waldbrandgefahr am 20.06.2025: Hohe Temperaturen und Trockenheit erhöhen Risiken für Waldbesucher. (Symbolbild/NAG)

Waldbrandgefahr in Sachsen: Höchste Alarmstufe am Wochenende droht!

Görlitz, Deutschland - Auch in Sachsen sorgt der Sommer für brennende Sorgen: Der Staatsbetrieb Sachsenforst warnt für das kommende Wochenende vor einer hohen Waldbrandgefahr. Besonders kritisch wird die Situation an der sächsisch-brandenburgischen Landesgrenze, wo bereits am Samstag die Gefahr von Waldbränden die Stufe vier erreicht. Am darauffolgenden Sonntag dürften die nördlichen Teile der Landkreise Nordsachsen, Meißen, Bautzen, Görlitz sowie die Stadt Dresden sogar die höchste Gefahrenstufe fünf erreichen. freiepresse.de beschreibt dabei, dass die restlichen Regionen Sachsens mit den Gefahrenstufen drei und vier rechnen müssen.

Was sind die Ursachen für diese alarmierende Situation? Der Mensch ist Hauptverursacher von Waldbränden, wie Landesforstpräsident Utz Hempfling betont. Im vergangenen Jahr wurden rund dreiviertel aller Brände von Menschenhand ausgelöst. Vor dem Hintergrund geringer Niederschläge, hoher Temperaturen und trockenen Windes ist die oberste Bodenschicht nun stark ausgetrocknet und damit besonders gefährdet.

Regeln für Waldbesucher

Wie geht man nun am besten mit dieser Situation um? Waldbesucher sind aufgerufen, besonders aufmerksam zu sein und alle Regeln zu beachten. Der Umgang mit offenem Feuer ist im Wald ganzjährig verboten – egal, wie niedrig die Waldbrandgefahr ist. Hierbei sind nicht nur Lagerfeuer und Grillen untersagt, sondern auch das Rauchen. Laut dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG) müssen die Vorschriften strikt eingehalten werden, und Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. wald.sachsen.de hebt hervor, dass das Entzünden offener Feuer in einem Abstand von 100 Metern zum Wald nur mit Genehmigung erlaubt ist.

Für diejenigen, die dennoch experimentieren möchten: Seit dem 01.10.2009 ist sogar das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen im Freistaat Sachsen verboten. Die Einhaltung dieser Verordnungen wird von den Kommunen kontrolliert, und unerlaubte Himmelslaternen können Strafen von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Um die Wälder und die darin lebende Flora und Fauna zu schützen, ist es also entscheidend, sich an die Regeln zu halten.

Gesetzliche Vorgaben zum Waldbesitz

Ein Blick in das sächsische Waldgesetz zeigt die vielfältigen Bestimmungen, die nicht nur den Naturschutz im Fokus haben, sondern auch die wirtschaftliche und ökologische Funktion des Waldes sicherstellen sollen. revosax.sachsen.de betont, dass Waldflächen nicht nur zur Erholung genutzt werden, sondern auch als Nutz- und Schutzflächen dienen. Interessierte Waldbesitzer finden hier Unterstützung, um ein gutes Händchen in der Forstwirtschaft zu entwickeln.

Zusätzlich stellt das Gesetz klar, dass im Brandfall die Feuerwehr unter der Notfallnummer 112 informiert werden muss. Kontrolleur über die Einhaltung dieser Bestimmungen sind die forstlichen Behörden, die auch auf mögliche Gefahren für den Wald aufmerksam machen und Schutzmaßnahmen anordnen.

In der kommenden Zeit sollten alle, die sich in den Wald wagen möchten, also ganz genau aufpassen. Es lohnt sich nicht, Leichtsinn walten zu lassen, denn das Risiko für Waldbrände ist hoch. Bleiben Sie sicher und achten Sie auf die Natur!

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OrtGörlitz, Deutschland
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