Feuerwehr-Einsatz wegen Feuertonne: Fehlalarm in Zehren!

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Feuerwehr Niederlommatzsch eilte wegen Brandalarm zu leerstehendem Gebäude. Fehlalarm durch Feuertonne, keine Brandgefahr festgestellt.

Feuerwehr Niederlommatzsch eilte wegen Brandalarm zu leerstehendem Gebäude. Fehlalarm durch Feuertonne, keine Brandgefahr festgestellt.
Feuerwehr Niederlommatzsch eilte wegen Brandalarm zu leerstehendem Gebäude. Fehlalarm durch Feuertonne, keine Brandgefahr festgestellt.

Feuerwehr-Einsatz wegen Feuertonne: Fehlalarm in Zehren!

Am Mittwochabend, um genau 20:22 Uhr, gab es eine Alarmierung der Feuerwehr Niederlommatzsch wegen eines vermeintlichen Hausbrandes in einem leerstehenden Gebäude in Zehren. Doch die Einsatzkräfte fanden schnell heraus, dass kein Feuer im Gange war. Stattdessen handelte es sich um eine von den Grundstücksbesitzern aufgestellte Feuertonne. Glücklicherweise konnte die Feuerwehr nach kurzer Zeit die Einsatzstelle wieder verlassen, da keine Brandgefahr bestand. Insgesamt waren 12 Feuerwehrkameraden im Einsatz und hatten nach der kurzen Besprechung rasch ihre Einsatzbereitschaft wieder hergestellt. Der Vorfall wurde als Fehlalarm eingestuft, was die Feuerwehr jedoch nicht weiter besorgte.

Fehlalarme wie dieser sind jedoch ein ernstzunehmendes Thema, das nicht nur für Feuerwehr und Einsatzkräfte, sondern auch für Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Wie forum-verlag berichtet, kann ein Fehlalarm hohe Kosten verursachen und zu Produktionsausfällen in Industriebetrieben führen. Diese Art von Alarm wird ohne tatsächlichen Notfall ausgelöst, was nicht nur finanziellen Schaden mit sich bringt, sondern auch zusätzliche Risiken für Beschäftigte birgt – etwa durch Panik oder Stürze im Zuge einer Evakuierung.

Die Kostenfolge von Fehlalarmen

Die finanziellen Folgen für Betreiber von BMA sind vielfältig. Im Falle eines Fehlalarms können Gebühren für Feuerwehreinsätze zwischen 200 und 400 Euro pro Löschzug betragen, während in vielen Kommunen sogar über 1000 Euro fällig werden können. Dies führt dazu, dass Betreiber und Eigentümer von Gebäuden, in denen sich Brandmeldeanlagen befinden, für wiederholte Fehlalarmkosten haftbar gemacht werden können. Als Regel gilt, dass bei erstmaligem unbeabsichtigtem Fehlalarm die Kosten häufig von der Allgemeinheit übernommen werden.

Um solche Fehlalarme zu vermeiden, ist eine regelmäßige Wartung und die korrekte Installation der Brandmeldeanlagen unerlässlich. Laut arbeitsschutz-herbst müssen diese Anlagen gemäß der DIN VDE 0833-2 installiert und gewartet werden. Zu den häufigsten Ursachen technischer Fehlalarme zählen äußere Einflüsse wie Staub und Wasserdampf, aber auch unzureichend gewartete Anlagen. Innovative technische Maßnahmen wie Mehrfachsensormelder und spezifische Algorithmen können zudem helfen, das Risiko von Fehlalarmen signifikant zu senken.

Rechtliche Aspekte und Missbrauch

Ein weiterer Aspekt, der nicht unberücksichtigt bleiben sollte, sind die rechtlichen Konsequenzen von absichtlich ausgelösten Falsch-alarmen. Nach § 145 StGB ist der Missbrauch von Notrufen strafbar. Hierunter fällt das Vortäuschen eines Unglücksfalls oder einer Notlage, was schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Insgesamt ist es wichtig, dass sowohl Betreiber von Brandmeldeanlagen als auch die allgemeine Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Thematik von Fehlalarmen entwickeln. Ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang kann dazu beitragen, unnötige Kosten und Risiken zu minimieren. Im Zweifelsfall sollte stets die Feuerwehr alarmiert werden, um im Ernstfall die notwendige Unterstützung zu erhalten und sicher durch die Nacht zu kommen.