Hammer-Attacke im Gericht: Täter bleibt straffrei trotz Chaos!
Ein Mann wird wegen mehrerer Sachbeschädigungen, einschließlich Angriffs auf einen Wachmann im Justizzentrum Neubrandenburg, verurteilt.

Hammer-Attacke im Gericht: Täter bleibt straffrei trotz Chaos!
Ein 37-jähriger Mann sorgt für Wirbel im Justizzentrum Neubrandenburg, und das, obwohl er letztlich nicht verurteilt werden kann. Der Mann, der im Juni 2019 mit einem Hammer sieben Fenster des Justizzentrums beschädigte, hinterließ damit Schäden in Höhe von rund 3000 Euro. Die Nordkurier berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen dieser Sachbeschädigung anklagte. Doch bis zu einem Gerichtsprozess vergingen über sechs Jahre. Mehrere Faktoren, einschließlich der Corona-Pandemie und personeller Wechsel im Richtergremium, führten zu dieser langen Verzögerung.
In diesen Jahren war der Angeklagte, wie sich herausstellte, zeitweise nicht auffindbar. Dies trug wesentlich dazu bei, dass sich der Prozess hinauszog. Wer gedacht hätte, es würde bei den Fenstern bleiben, lag falsch: Der Mann hatte auch einen Hausfriedensbruch im Justizzentrum begangen, bei dem diese Tat zudem verjährt ist.
Die Liste der weiteren Vorwürfe ist lang. Angeklagt wurde er unter anderem, weil er in der Vergangenheit bei Unzufriedenheit mit Entscheidungen von Ärzten, Banken oder Gerichten zu Sachbeschädigungen neigte. Zudem griff er einen Wachmann im Landgericht an. Dieser Vorfall ereignete sich ebenfalls 2019. Der Angeklagte hatte sich geweigert, ein Taschenmesser abzulegen, und ging dann auf einen der Beamten los. Beinahe hätte es schlimme Folgen gehabt, doch ein kampfsportlich erfahrener Kollege konnte Schlimmeres verhindern.
Schuldig gesprochen, aber mild bestraft
Das Schöffengericht sprach den Angeklagten nicht nur für den Angriff auf den Wachmann schuldig, sondern auch für vier weitere Sachbeschädigungen. Somit musste der Mann seine Taten einräumen und gestand. Doch wie sieht die Strafe aus? In einer Arztpraxis hatte er zudem ein Kartenlesegerät demoliert, weil er wegen einer ungültigen Krankenkassenkarte nicht behandelt wurde. Auch während seiner Zeit im Krankenhaus ließ er seiner Wut freien Lauf und warf Stühle aus dem Fenster, da ihm die Behandlung zu lange dauerte.
Das Gericht verhängte für all diese Vorfälle eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, was insgesamt 1500 Euro ausmacht. Bei der Entscheidung berücksichtigte das Gericht sowohl die lange Bearbeitungszeit als auch die straffreie Zeit des Angeklagten seit 2021. Es wurde außerdem klar kommuniziert, dass der Mann 100 Tage ins Gefängnis muss, falls er die Geldstrafe nicht begleicht. Aus den insgesamt zehn Anklagen blieben sieben ungestraft, da diese bereits verjährt waren.
Der Verteidiger des Mannes zögerte nicht, das Urteil im Gerichtssaal anzuerkennen. Die Staatsanwaltschaft hingegen benötigt noch Zeit, um zu entscheiden, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.
Es zeigt sich einmal mehr, wie komplex die Justiz sein kann und wie lange Verfahren sich hinziehen können, was nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Institutionen unter Druck setzt. Über die genauen Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Justiz informiert das Amtsgericht Neubrandenburg, das unter anderem auch für die Ausstellung von Grundbuchauszügen zuständig ist – Anträge dafür müssen allerdings ausschließlich per Post gestellt werden.
Dieser Fall verdeutlicht auch die Herausforderungen im Bereich des Strafrechts, speziell in Bezug auf die Sachbeschädigung. Laut Rechtskunde Online kann die Tatbestandsmäßigkeit von Sachbeschädigungen komplex sein, was sich hier ebenfalls zeigt. Trotz der zahlreichen Vergehen des Angeklagten wurde die Strafe letztlich eher mild ausfallen, was in Anbetracht der Verjährung und der langen Bearbeitungszeit keine Seltenheit ist.
In einer Gesellschaft, in welcher man schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann, bleibt die Diskussion rund um Gesetze und deren Durchsetzung sowie die Strafminderung ein spannendes Thema, das immer wieder für neue Diskussionen sorgt.