Meißnerin Daniela Kuge: Neue Chefin des Abschiebehauts-Beirats!

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Daniela Kuge wird neue Vorsitzende des Beirates für die Abschiebungshaft in Meißen und folgt Geert Mackenroth.

Daniela Kuge wird neue Vorsitzende des Beirates für die Abschiebungshaft in Meißen und folgt Geert Mackenroth.
Daniela Kuge wird neue Vorsitzende des Beirates für die Abschiebungshaft in Meißen und folgt Geert Mackenroth.

Meißnerin Daniela Kuge: Neue Chefin des Abschiebehauts-Beirats!

Es gibt frische Nachrichten aus Sachsen, und die haben ein ganz besonderes Gesicht. Daniela Kuge, die CDU-Landtagsabgeordnete aus Meißen, ist neuer Kopf des Beirates für die Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung. Am Dienstag wurde sie einstimmig gewählt und tritt die Nachfolge des ehemaligen Justizministers Geert Mackenroth an. Dieser bleibt allerdings dem Freistaat als Ausländerbeauftragter erhalten, auch wenn er das Landtagsmandat abgegeben hat, wie diesachsen.de berichtet.

Kuge hat klar signalisiert, dass sie sich nach ihrer Wahl nicht um die Nachfolge als Ausländerbeauftragte bewerben möchte. Ihre Priorität liegt eindeutig im Beirat für die Ausreisegewahrsams- und Abschiebungshafteinrichtung, die erst 2019 gegründet wurde. In dieser Funktion wird sie die Verbindung zwischen den Mitgliedern des Beirates und jenen Personen, die in der Einrichtung untergebracht sind, stärken. Jene können Wünsche, Anregungen und Beanstandungen an den Beirat richten, und dieser wird sie an die Einrichtungsleiterin weiterleiten.

Wichtige Aufgaben des Beirates

Der Beirat, der insgesamt aus neun Mitgliedern besteht, trifft sich mindestens dreimal im Jahr. Darin wird über die Belange der Untergebrachten diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Der erste Sitzungstermin liegt bereits ein Stück zurück: Die erste Zusammenkunft fand am 15. April 2019 statt, und seitdem gab es durch den Beirat viele Fortschritte in der Kommunikation zwischen diesen Personen und den Verantwortlichen der Einrichtung.

Die gesetzliche Grundlage für diese Einrichtungen fand im Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz (SächsAHaftVollzG) ihren Niederschlag, das am 28. Juni 2018 beschlossen wurde. Dieses Gesetz, das vom Sächsischen Landtag verabschiedet wurde, regelt unter anderem die Zuständigkeiten und die Verfahren in Bezug auf Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, wie revosax.sachsen.de aufzeigt.

Überblick über Ausreisegewahrsam

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Ausreisegewahrsam, der auch ohne Vorliegen von Haftgründen bis zu 28 Tage richterlich angeordnet werden kann. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausreisefrist muss abgelaufen sein und eine Abschiebung innerhalb der nächsten 28 Tage möglich sein. Es gibt allerdings auch klare Regelungen, wann der Ausreisegewahrsam unzulässig ist, wovon die Betroffenen immer wieder berichten, so auch asyl.net.

Grundsätzlich ist die Situation, wie sie in den Einrichtungen gehandhabt wird, nicht ohne Herausforderungen. Insbesondere die rechtlichen Hürden und die Bedingungen des Ausreisegewahrsams werfen Fragen auf, die Kuge und ihr Team in ihrer neuen Rolle angehen möchten. Mit ihrem neuen Amt stehen viele Aufgaben vor ihr, und die von Kuge angekündigte Förderung des Dialogs zwischen der Einrichtung und den untergebrachten Personen wird sicher auch ein zentrales Thema bei ihrer Amtsführung sein.