Vogelgrippe sorgt für strenge Regeln bei Geflügelschauen in Mittelsachsen!

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Mittelsachsen verschärft ab 17. November die Regeln für Geflügelschauen wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs in Ebersbach.

Mittelsachsen verschärft ab 17. November die Regeln für Geflügelschauen wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs in Ebersbach.
Mittelsachsen verschärft ab 17. November die Regeln für Geflügelschauen wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs in Ebersbach.

Vogelgrippe sorgt für strenge Regeln bei Geflügelschauen in Mittelsachsen!

In Mittelsachsen sind die Auflagen für Geflügelschauen ab dem 17. November 2025 strenger als je zuvor. Der Grund? Ein Ausbruch der gefürchteten Vogelgrippe wurde in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Ebersbach im Landkreis Meißen festgestellt. Die behördlichen Vorgaben, die ab dem genannten Datum gelten, erfordern, dass nur Vögel teilnehmen dürfen, die aus Beständen stammen, die in den letzten 21 Tagen an keinen anderen Ausstellungen teilgenommen haben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (Lüva) appelliert bereits an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen sorgfältig zu überprüfen und den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu minimieren.

Biosicherheitsmaßnahmen sind nun dringender denn je. Unter anderem wird empfohlen, Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen einzuführen und geeignete Schutzkleidung zu tragen. “Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe sollte zur neuen Routine werden”, sagt ein Experte. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der hygienischen Handreinigung vor jeglichem Kontakt mit den Tieren. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind entscheidend, um gefährliche Tierseuchenerreger fernzuhalten. Laut dem LGL Bayern kann die Behörde sogar die Aufstallung von Geflügel anordnen, wenn die Risiken als zu hoch eingestuft werden.

Vorsichtsmaßnahmen und Appell an die Halter

Die Übertragung von Influenza A Viren erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien, nicht über die Luft. Um diesem Risiko zu begegnen, müssen Futterstellen für Wildvögel unzugänglich gemacht werden. Die Tierhalter sind also gefordert, präventiv zu handeln und alles zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Vor allem bei Beständen mit mehr als 1.000 Tieren sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, wie das Anlegen von Reinigungs- und Desinfektionsprotokollen.

Die neuen Regelungen könnten auch weitreichende Auswirkungen auf die lokalen Geflügelschauen haben. Tauben bleiben von diesen strengen Auflagen allerdings ausgenommen, was vielen Haltern eine kleine Erleichterung bringt. Dennoch ist es im Sinne aller Halter wichtig, die Hygiene ernst zu nehmen und Kontakte mit Wildvögeln zu vermeiden.

In dieser angespannten Lage müssen alle Beteiligten ein gutes Händchen haben, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Dabei zählt nicht nur die rechtzeitige Meldung von Krankheitsfällen, sondern auch die Bereitschaft, sich an die neuen Regeln zu halten. Ein Umdenken im Umgang mit Geflügel ist daher unabdingbar.

Ob die neuen Maßnahmen ausreichen, um die Geflügelpest in den Griff zu bekommen, bleibt abzuwarten. Doch eines ist sicher: Die Gesundheit von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Halten wir uns an die empfohlenen Maßnahmen, wird dies helfen, die Verbreitung des Virus zu verhindern.