Neue Bestattungsordnung in Sachsen-Anhalt: Sargzwang fällt, Tuchbestattung erlaubt!
Mathias Bethke begrüßt das neue Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt, das Tuchbestattungen erlaubt und den Sargzwang aufhebt.

Neue Bestattungsordnung in Sachsen-Anhalt: Sargzwang fällt, Tuchbestattung erlaubt!
Im Land Sachsen-Anhalt gibt es Neuigkeiten im Bestattungsrecht: Nach Jahrzehnten der Verhandlungen hat das Kabinett am 18. April 2023 einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das wichtige Änderungen beinhalten wird. Wie domradio.de berichtet, sieht der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, den Kompromiss als positives Signal. In polarisierten Zeiten ist dies ein Schritt hin zur interkulturellen Öffnung.
Die wichtigsten Änderungen umfassen die Aufhebung des Sargzwangs und die Einführung von Tuchbestattungen. Diese Neuerungen sind nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften, sondern auch ein klarer Hinweis darauf, dass in Sachsen-Anhalt nun modernere Bestattungsmethoden möglich sind. In allen Bundesländern außer Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Alternativen zur Sargpflicht bereits Standard, sodass diese Regelung als Teil des allgemeinen Trends zur Lockerung der Bestattungsnormen angesehen werden kann.
Neuerungen im Bestattungsrecht
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Erinnerungsstücke erlaubt ist, sofern der Verstorbene damit einverstanden war. Bethke äußert jedoch Bedenken und warnt vor einer möglichen Privatisierung und Individualisierung des Trauerns, die durch solche Regelungen gefördert werden könnten. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit der umfassenden Novelle des Bestattungsgesetzes einen Fortschritt erzielt; künftige Bestattungen müssen beispielsweise auch eine zweite Leichenschau beinhalten.
- Die wichtigsten Punkte des neuen Bestattungsgesetzes auf einen Blick:
- Aufhebung des Sargzwangs: Tuchbestattungen sind nun möglich.
- Einführung einer gesetzlichen Bestattungspflicht für Sternenkinder.
- Vorgeschriebene zweite Leichenschau vor Bestattungen.
- Verbot von Grabsteinen aus Natursteinen, die unter möglicherweise ausbeuterischen Bedingungen hergestellt wurden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Bestattungspflicht haben ihre Wurzeln im Mittelalter und sind bis heute ein heiß diskutiertes Thema. Der rechtliche Rahmen bezieht sich unter anderem auf den hygienischen Umgang mit den Verstorbenen, wie in bestatter.de erklärt wird. Grundsätzlich sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, die Bestattung zu organisieren, sofern der Verstorbene nicht vorgesorgt hat.
Der Blick in die Zukunft
Mit den bevorstehenden Änderungen, die voraussichtlich 2024 in Kraft treten sollen, wird ein weiterer Weg hin zu einem fortschrittlicheren Umgang mit dem Thema Bestattung in Sachsen-Anhalt geebnet. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hebt hervor, dass diese Reformen auch auf die zunehmende Vielfalt der Bestattungswünsche in unserer Gesellschaft abgestimmt sind. Die Anforderungen und Erwartungen an Bestattungen entwickeln sich stetig weiter, und Sachsen-Anhalt scheint sich gut aufzustellen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt nicht nur ein rechtliches Dokument ist, sondern auch das Ergebnis einer intensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit einem sensiblen Thema, das viele Menschen betrifft. Die kommenden Monate werden interessant zu beobachten sein, wie die neuen Regelungen von der Öffentlichkeit aufgenommen werden und welche weiteren Entwicklungen das Bestattungswesen in Deutschland noch bereithält.