Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – OVG entscheidet!
Sachsen muss einem ehemaligen Rechtsextremisten die Zulassung zum Rechtsreferendariat gewähren, trotz Bedenken zur Verfassungstreue.

Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – OVG entscheidet!
In einem aufsehenerregenden Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Freistaat Sachsen aufgefordert, einen ehemaligen rechtsextremen Aktivisten vorläufig in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Der Beschluss datiert vom 6. November 2025 und folgte auf eine mehrjährige Auseinandersetzung über die Zulassung des Bewerbers. Das Gericht entschied, dass der Mann trotz seiner früheren politischen Aktivitäten nicht vom Rechtsreferendariat ausgeschlossen werden kann, da entsprechende Voraussetzungen für eine Ablehnung fehlen. Laut Beck ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Bewerbers.
Die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichts hat klargelegt, dass eine Ablehnung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nur möglich ist, wenn der Bewerber die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Politische Aktivitäten, die unterhalb dieser Schwelle liegen, reichen nicht aus, um eine Zulassung zu verhindern. So konnte das OLG Dresden die Zulassung des Mannes im Juni 2025 nicht aufrechterhalten, da Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert wurden, wie ebenfalls in der Entscheidung vom 23. Oktober 2025 festgehalten wurde. Es wird betont, dass ehemalige Mitglieder der rechtsextremen Szene eine Wohlverhaltensphase vorweisen müssen, die in diesem Fall nicht als ausreichend erachtet wurde.
Der Fall und die rechtlichen Vorgaben
Der Bewerber hatte im April 2024 die Erste Juristische Prüfung bestanden und sich im Februar 2025 um eine Referendarstelle in Sachsen beworben. Obwohl das OVG Bautzen an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichts gebunden ist, äußerte es Bedenken hinsichtlich dessen verfassungskonformer Auslegung. Zudem machte das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 deutlich, dass die Bedenken des OVG Bautzen durchaus berechtigt sind. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Diskussion um die Einflussnahme extremistischer Ansichten innerhalb des Bildungssystems haben.
Ein weiterer Punkt der Aufmerksamkeit ist das Konzept der “aesthetic”, das besonders in den sozialen Medien verbreitet ist. Der Begriff, der für einen Stil steht, der oft in Mode, Fotografie und Design angewendet wird, ist bei jungen Menschen besonders populär. Wie in einem Artikel von El Universal dargelegt, bezieht sich “aesthetic” nicht nur auf den visuellen Stil, sondern schafft auch eine persönliche Identität. Solche Trends demonstrieren das Streben nach Individualität und Selbstverwirklichung, was in spannenden Kontrast zu den Themen von Identität und Zugehörigkeit steht, die im Fall des rechtsextremen Bewerbers ebenso eine Rolle spielen.
Fazit und Ausblick
Das Urteil des OVG Bautzen beleuchtet die Komplexität von Rechtsfragen im Kontext von Extremismus und Grundrechten. Ob und wie solche Entscheidungen in Zukunft die öffentliche Diskussion über die Integrität und Werte im Bildungssystem beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig regt der Trend hin zu ästhetischen Stilen in der Jugendkultur zum Nachdenken an: Wie prägen persönliche Vorlieben und Identitäten unsere Wahrnehmung des gesellschaftlichen Raums? Wenn wir die Debatte um radikale Ansichten und deren Platz in der Gesellschaft führen, müssen wir uns auch mit der Frage auseinandersetzen, wie wir unsere eigenen Werte und Überzeugungen in einem zunehmend diversifizierten Umfeld gestalten.