Streit um Fluggastrechte: Geplant ist eine Entschädigung erst ab vier Stunden!

Streit um Fluggastrechte: Geplant ist eine Entschädigung erst ab vier Stunden!
Luxemburg, Luxemburg - Mecklenburg-Vorpommerns Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hat die geplanten Reformen der EU zur Anpassung der Fluggastrechte scharf kritisiert. Nach einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg, bei dem eine Mehrheit der Staaten für eine Änderung stimmte, wird die Entschädigung für Fluggäste künftig erst nach vier Stunden Verspätung ausgezahlt, anstatt wie bisher nach drei Stunden. Bernhardt bezeichnet diese Änderung als einen Rückschritt im Verbraucherschutz und fordert die Bundesregierung auf, sich gegen diese Regelung zu wehren. Deutschland stimmte dem Vorschlag nicht zu und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Passagiere ihre Entschädigungsansprüche bei drei Stunden Verspätung erhalten, wie faz.net berichtet.
Die neue Regelung wird für Flüge bis 3.500 Kilometer gelten, während längere Flüge erst nach sechs Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Verbraucherschützer warnen, dass eine solche Änderung bedeuten könnte, dass weniger Passagiere Entschädigungen erhalten, was die Rechte der Verbraucher erheblich schwächen würde. Diese Bedenken werden auch von ZDF hervorgehoben, wo betont wird, dass eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze auf fünf Stunden dazu führen könnte, dass etwa 80 Prozent der betroffenen Passagiere keine Entschädigung mehr erhalten würden.
Kompromiss und weitere Verhandlungen
Während der Verhandlungen in Luxemburg wurde ein Kompromiss erreicht, der jedoch nicht ohne Widerstand war. Der ursprüngliche Vorschlag sah sogar vor, dass kurzstrecken Passagiere erst ab fünf Stunden Verspätung entschädigt werden sollten. Deutschland, Spanien und Portugal gehörten zu den Ländern, die gegen diese Ausweitung der Wartezeiten stimmten. Dennoch ist die Mehrheit der EU-Verkehrsminister der Meinung, dass die neuen Regeln notwendig sind, um die Belastungen der Airlines zu verringern, wie berichtet wird.
Mit dem neuen Ansatz sieht die geltende Entschädigungsregelung nun wie folgt aus:
Flugdistanz | Aktuelle Entschädigung | Neue Regelung (nach Verspätungszeit) |
---|---|---|
Bis 1.500 km | 250 Euro | 4 Stunden |
Bis 3.500 km | 400 Euro | 4 Stunden |
Über 3.500 km | 600 Euro | 6 Stunden |
Die Bundesbürger und Verbraucherschützer befürchten, dass die neuen Regeln den Schutz von Flugpassagieren weiter abbauen und die Airlines bevorzugen könnten. Gleichzeitig wird die europäische Gesetzgebung jedoch auch als Chance gesehen, um einen einheitlichen Rahmen für die Fluggastrechte zu schaffen. Die Verhandlungen werden im Herbst mit dem Europäischen Parlament fortgesetzt, das eine ähnliche Position wie die deutsche Regierung einnimmt und einen Abbau des aktuellen Standards nicht akzeptieren möchte, wie von der Süddeutschen Zeitung berichtet.
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Ort | Luxemburg, Luxemburg |
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