Altenburger Land stärkt Familien: Fördermittel für neue Projekte 2026!

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Der Landkreis Altenburger Land fördert bis zum 31. Oktober 2025 Projekte zur Stärkung der Lebensqualität von Familien.

Der Landkreis Altenburger Land fördert bis zum 31. Oktober 2025 Projekte zur Stärkung der Lebensqualität von Familien.
Der Landkreis Altenburger Land fördert bis zum 31. Oktober 2025 Projekte zur Stärkung der Lebensqualität von Familien.

Altenburger Land stärkt Familien: Fördermittel für neue Projekte 2026!

Das Landratsamt Altenburger Land setzt auch im Jahr 2026 auf die Verbesserung der Lebensqualität von Familien in der Region. Durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) wird die Förderung von Projekten ermöglicht, die gezielt auf die Bedürfnisse von Familien eingehen. Ziel des Programms, welches seit 2019 betrieben wird, ist die Stärkung der Familienfreundlichkeit, den Zusammenhalt und die Teilhabe, insbesondere in strukturschwächeren Gegenden.abg-info.de berichtet, dass gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen sowie Städte und Gemeinden bis zum 31. Oktober 2025 ihre Projektanträge einreichen können.

Die Fördermittel dienen unter anderem der Anstellung von Personal, der Deckung von Sach- und Honorarausgaben. Investitionen sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen. Damit möglichst viele Familien profitieren können, orientieren sich die Projekte an den Vorgaben des „Integrierten Fachplans für Familien im Altenburger Land 2025–2029“, der spezifische Handlungsziele für die kommenden Jahre festlegt. Fördert werden vor allem Projekte, die sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit auseinandersetzen, Bildungsangebote für unterschiedliche Altersgruppen bieten oder generationsübergreifende Begegnungen ermöglichen.

Ein integrierter Ansatz für Familien

Im Landkreis Altenburger Land wird seit 2018 das LSZ-Programm als Modellregion erprobt und hat seitdem zahlreiche Initiativen hervorgebracht, um die Lebensbedingungen von Familien zu verbessern. Die Förderung bezieht sich auf eine Integrierte Sozialplanung, die eine bedarfsgerechte Infrastruktur schaffen soll. Damit wird nicht nur die Unterstützung von Familien gefördert, sondern auch die Entwicklung einer sozialen Infrastruktur, die durch Dialog und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Generationen geprägt ist, wie auf der Webseite des Landkreises erläutertaltenburgerland.de.

Das Landesprogramm verfolgt darüber hinaus auch Ziele im Hinblick auf die Daseinsvorsorge und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in Thüringen. Dabei stützt sich das Programm auf verschiedene Rechtsgrundlagen, darunter das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz und das Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren, um dies zu gewährleistenfoerderdatenbank.de.

Projekte in den Fokus

Die Priorisierung der geförderten Projekte erfolgt durch verschiedene Gremien, die sowohl auf die festgelegten Kriterien als auch die Priorität der Projekte achten. Damit soll sichergestellt werden, dass gerade jene Vorhaben mit hohen Bedürfnissen und Bedeutung für die lokale Gemeinschaft ausgewählt werden. Dazu müssen die Projekte nicht nur relevante Handlungsziele aus dem Fachplan verfolgen, sondern auch bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Ein wichtiger Punkt bleibt, dass die Fördermittel entsprechend der benötigten Infrastruktur alljährlich neu vergeben werden.

Die Entwicklung einer sozialen Infrastruktur für Familien ist ein zentrales Anliegen des LSZ-Programms. Wie die integrierte Planung weiter konkretisiert wird, ist entscheidend für die künftige Förderung. Die Lebensqualität im ländlichen Raum soll durch entsprechende Angebote für Familien gesichert und verbessert werden. Auf diese Weise soll die Zukunft des Altenburger Landes gesichert und die vielseitige Unterstützung für Familien weiter ausgebaut werden.