Neuer Bunker für Pyrotechnik: Altenburg plant explosive Lagerung!

Neuer Bunker für Pyrotechnik: Altenburg plant explosive Lagerung!

Niederleupten, Deutschland - Am Altenburger Flugplatz in Nobitz tut sich was: Der leerstehende Bunker, der einst zur Lagerung von Munition durch die Sowjetarmee in der DDR diente, soll bald einer neuen Verwendung zugeführt werden. Die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH plant eine Umnutzung des Bunkers zur Lagerung von Pyrotechnik. Der Standort, nahe dem Ortsteil Niederleupten, bietet gute Bedingungen für diese Aktivität – kühl und trocken.

Bei einer letzten Sitzung des Gemeinderats wurde das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Nutzung mit nur einer Gegenstimme erteilt. „Es lag uns viel daran, die Sicherheitsmaßnahmen von Anfang an zu klären“, erklärt der Bürgermeister. So sind für die Umnutzung des Bunkers mehrere Maßnahmen vorgesehen, darunter der Einbau einer Sicherheitstür sowie die Schließung eines vergitterten Fensters. Zudem wird der Bunker mit einem Stabmattenzaun eingezäunt, um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen.

Die Nutzer und ihre Pläne

Die Dreamfireworks GmbH aus Rositz wird die neuen Lagerflächen nutzen und plant, insgesamt 9,5 Tonnen Pyrotechnik auf einer Fläche von 250 Quadratmetern unterzubringen. Aktuell wird die Pyrotechnik an verschiedenen Standorten im Landkreis gelagert, was auf lange Sicht nicht optimal ist. „Der neue Standort bringt Planungssicherheit und bessere Möglichkeiten zur Einhaltung der Lagerstandards“, so ein Sprecher des Unternehmens.

Die sichere Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen ist entscheidend. Laut feuerwerk.net müssen diese kühl und trocken, idealerweise in der Originalverpackung lagern, um ihre Haltbarkeit zu gewährleisten. In Deutschland sind die Lagerbestimmungen für Pyrotechnik strengen Regeln unterworfen. So dürfen beispielsweise in unbewohnten Lagergebäuden maximal eine Tonne vorschriftsmäßig verpackte Ware gelagert werden, während im gewerblichen Bereich die Grenze bei 60 kg Brutto in einem ausschließlich gewerblich genutzten Gebäude liegt.

Die geltenden Vorschriften

Die Planungen für die Umnutzung des Bunkers stehen also im Einklang mit den geltenden Bestimmungen. Erfahrungen aus der Branche zeigen, dass mit der richtigen Lagerung die meisten Feuerwerkskörper nahezu unbegrenzt haltbar sind. Für die Einlagerung im Bunker wurde unter anderem eine luftverkehrsrechtliche Zustimmung beantragt, die erforderlich ist, um den Bunker als pyrotechnisches Lager nutzen zu können.

Die Aufsicht über das Lager soll ebenfalls sichergestellt werden. Das ist insbesondere wichtig, da der Bunker 410 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist, was weit über der gesetzlichen Vorgabe von 140 Metern liegt. Auch der Mindestabstand zu Verkehrsflächen und anderen sensiblen Bereiche wird in dieser Planung berücksichtigt: So befindet sich der Bunker 375 Meter von der Firma Feuerwehrtechnik Schmitz entfernt und 510 Meter von der Landebahn.

Mit all diesen Sicherheitsvorkehrungen und der Beachtung der relevanten Vorschriften – unter anderem laut baua.de – ist die Anlage bestens gerüstet für die neue Aufgabe. Die Anwohner können auf eine professionelle Handhabung und strenge Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vertrauen, wenn es bald heißt: „Lasst die Lichter erstrahlen!“

Details
OrtNiederleupten, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)