Fischsterben nach Dünger-Leck: Wer trägt die Verantwortung?
Im Eichsfeld kam es zu einem massiven Fischsterben nach einem Düngerunfall in Westerode. Ermittlungen zur Ursache laufen.

Fischsterben nach Dünger-Leck: Wer trägt die Verantwortung?
Am 14. Juli 2025 stehen die Gewässer im Eichsfeld bereits seit Wochen im Fokus der Öffentlichkeit. Auf einem Firmengelände in Westerode ist vor knapp vier Wochen eine erhebliche Menge Flüssigdünger aus einem Silo ausgelaufen, was verheerende Folgen für die Umwelt hatte. Tausende Fische starben infolge des Vorfalls in den umliegenden Gewässern Wipper, Nathe und Hahle. Die Ermittlungen der Polizei zur Ursache der Havarie sind zwar in vollem Gange, jedoch stehen die Ergebnisse noch aus. Polizeisprecher André Baumann erklärte, es sei noch unklar, ob ein technischer Defekt, ein Bedienfehler oder gar ein vorsätzlicher Akt hinter dem Unglück steckt. Darüber hinaus müssen die Fachgutachten abgewartet werden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen könnten, um eine abschließende Einschätzung der Situation vorzunehmen. Göttinger Tageblatt berichtet, dass das Ausmaß der Umweltverunreinigung auch ökonomische Schäden für betroffene Angelvereine mit sich bringt, deren genaue Höhe ebenfalls durch die Gutachten ermittelt werden muss.
Die Landkreissprecherin Nina Winter betonte, dass die Auswirkungen auf das Ökosystem gründlich und umfassend bewertet werden müssen, um festzustellen, welche Maßnahmen zur Sicherung der Gewässerqualität erforderlich sein werden. Korbinian Deuchler, Sprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, wies darauf hin, dass von vorneherein klar ist, dass bei einer vorsätzlichen Verunreinigung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen kann. Bei fahrlässiger Verunreinigung sind bis zu drei Jahre Haft möglich.
Ähnliche Vorfälle und rechtliche Grundlagen
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bestätigt die Schwere des Vorfalls. Wie im § 324 StGB geregelt, handelt es sich bei der Gewässerverunreinigung um eine bedeutende Straftat, die das bewusste oder fahrlässige Einbringen giftiger Stoffe in Gewässer behandelt. Mit der gestiegenen Sensibilität für Umweltvergehen hat auch die Strafverfolgung an Intensität gewonnen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen im schlimmsten Fall nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Freiheitsstrafen rechnen müssen. Die Webseite von Rechtsanwalt Erhard hebt hervor, dass in speziellen Fällen, in denen die Wasserqualität besonders stark gefährdet worden ist, die Strafen noch drastischer ausfallen können.
Das Umweltbundesamt erklärt, dass die Einstufung solcher Taten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat von der Schwere des Verstoßes abhängt (Umweltbundesamt). Beispielsweise können strenge Maßnahmen gegen Unternehmen ergriffen werden, die durch unsachgemäße Entsorgung oder andere Vergehen die Umwelt gefährden. Besonders schwerwiegende Umweltstraftaten, die sogar die öffentliche Wasserversorgung in Gefahr bringen, können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn oder fünfzehn Jahren geahndet werden.
Die Verantwortlichen für den Vorfall in Westerode stehen vor einer ungewissen Zukunft. Je nach Ergebnis der Ermittlungen und Gutachten können sie mit signalstarken Konsequenzen rechnen, sowohl juristisch als auch finanziell. Die genauen Details über die Schadenshöhe und die rechtlichen Folgen werden sich erst in den kommenden Wochen klären, doch schon jetzt ist klar: die Umwelt und ihre Bewohner haben einen hohen Preis für fahrlässiges Handeln zu zahlen. Die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Angelvereine werden die Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.