Kostenlose Rücknahme: So entsorgen Landwirte Pflanzenschutzverpackungen!

Kostenlose Rücknahme: So entsorgen Landwirte Pflanzenschutzverpackungen!
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Pflanzenschutzverpackungen ist ein wichtiges Thema, das nicht nur Landwirte, sondern auch Gartenbaubetriebe und Privathaushalte im Landkreis Pfaffenhofen betrifft. Aufmerksame Landwirtinnen und Landwirte sollten sich die kommenden Termine notieren, denn am 25. und 26. August sowie am 9. und 10. Oktober haben sie die Gelegenheit, ihre leeren Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerverpackungen kostenlos abzugeben. Laut landkreis-pfaffenhofen.de stehen dafür zwei Sammelstellen zur Verfügung: Die BayWa AG Agrar in Wolnzach öffnet am ersten Termin von 7:30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, während der Agrarhandel Moser in Schweitenkirchen am zweiten Termin von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr bereitsteht.
Doch was ist eigentlich notwendig, um die Verpackungen korrekt abzugeben? Die Anforderungen sind klar: Nur gut gespülte Verpackungen, sortiert nach Kunststoff, Weißblech, Aluminium oder flexiblem Material, werden akzeptiert. Wichtig ist zudem, dass Flaschen und Kanister ohne Deckel und trocken zur Sammelstelle gebracht werden. Verpackungen müssen ein deutsches Originaletikett tragen, ganz gleich, wo sie erworben wurden. Verpackungen, die nicht den Anforderungen genügen, werden abgelehnt.
Vorsicht ist geboten
Bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln gibt es noch mehr zu beachten. Bereits bei Transport und Lagerung müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden. Wie bvl.bund.de erklärt, müssen Anwender sicherstellen, dass die Gebinde unbeschädigt sind, und bei Auslaufen die Feuerwehr kontaktieren. Die Lagerung erfordert besondere Sorgfalt: Die Produkte sollten immer in ihren Originalverpackungen aufbewahrt werden, um Verunreinigungen zu vermeiden.
Aber nicht nur das richtige Lagern und Transportieren ist wichtig, auch die Entsorgung selbst muss gewissenhaft erfolgen. Nach gesetzlichen Vorgaben müssen Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr angewendet werden können oder verbotene Wirkstoffe enthalten, ordnungsgemäß entsorgt werden. Missachtungen dieser Beseitigungspflicht gelten als Verstöße und können verschiedene rechtliche Folgen nach sich ziehen, wie agrarheute.com erläutert. Es drohen sogar Kürzungen von Direktzahlungen im Rahmen der Fördergelder.
Ein Appell an alle Anwender
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) appelliert eindringlich, die Sammelstellen zu nutzen, um die umweltgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzverpackungen zu fördern. Dies hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dabei, zukünftige Sammelaktionen aufrechtzuerhalten. Bitte beachten Sie, dass nicht gespülte Verpackungen oder solche mit Restinhalten nicht angenommen werden. Bei Problemabfallsammlungen können Behälter mit Restinhalten abgegeben werden.
Zusätzlich bietet der Agrarhandel Moser am 9. und 10. Oktober die Möglichkeit, besenreine Agrarfolien (PE-Folien) gegen eine Gebühr abzugeben. Informieren Sie sich bei eventuellen Fragen gerne direkt beim AWP unter +49 8441 7879-50.