Thüringen vereinfacht Auftragsvergabe: Milliarde für lokale Wirtschaft!

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Thüringen reformiert Vergaberecht: Vereinfachungen fördern Aufträge über 1 Milliarde Euro, Stärkung kleiner Unternehmen.

Thüringen reformiert Vergaberecht: Vereinfachungen fördern Aufträge über 1 Milliarde Euro, Stärkung kleiner Unternehmen.
Thüringen reformiert Vergaberecht: Vereinfachungen fördern Aufträge über 1 Milliarde Euro, Stärkung kleiner Unternehmen.

Thüringen vereinfacht Auftragsvergabe: Milliarde für lokale Wirtschaft!

Der Thüringer Staat nimmt eine Schlüsselrolle in der regionalen Wirtschaft ein. Jährlich vergibt er öffentliche Aufträge im Wert von über einer Milliarde Euro, was nicht nur die Wirtschaft ankurbelt, sondern auch zahlreichen Unternehmen Chancen bietet. Doch um den Zugang zu diesen Aufträgen für kleinere Firmen zu erleichtern, steht jetzt eine Reform auf der Agenda. Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) kündigte mehrere Maßnahmen an, die die Vergaberechtsregeln vereinfachen sollen. Die Reform könnte große Auswirkungen auf viele Unternehmen in der Region haben, da sie gezielt auf Bürokratieabbau abzielt und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigern möchte, wie n-tv berichtet.

Die geplanten Änderungen kommen als Teil des 100-Tage-Sofortprogramms der Thüringer Landesregierung und haben zum Ziel, die Vergabeverfahren effizienter zu gestalten. Im Frühjahr sorgte bereits eine angepasste Verwaltungsvorschrift dafür, dass den kleineren Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert wurde. Boos-John betont jedoch, dass von der Reform auch Impulse für die Staatsmodernisierung erwartet werden. Sie ist skeptisch gegenüber einigen sozialpolitischen und ökologischen Vorgaben im Vergabegesetz und hat deutlich gemacht, dass eine Streichung des Vergabegesetzes, wie von einigen politischen Gegnern gefordert, nicht geplant ist.

Neuerungen und Anpassungen im Vergaberecht

Die neuen Vergaberechtsregelungen, nun offiziell als „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ (ThürVVöA) bezeichnet, treten am 28. März 2025 in Kraft und ersetzen die Regelung von 2021. Ein Hauptziel dieser Reform ist der Abbau bürokratischer Hürden und die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Hier sind einige der zentralen Neuerungen:

  • Direktaufträge von 7.000 Euro auf 30.000 Euro (Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen) angehoben.
  • Bauleistungen als Direktaufträge von 75.000 Euro auf 75.000 Euro.
  • Erhöhung der Wertgrenze für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen auf 1 Million Euro.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs für Preisvergleiche bis zu 50.000 Euro über Online-Portale und Kataloge.
  • Reduzierung der Dokumentationspflichten bei Aufträgen bis 7.000 Euro auf wesentliche Angaben.

Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass schätzungsweise über 3.100 Aufträge, das sind rund 75 % der aktuell vergebenen Aufträge, künftig nach den neuen Regelungen vergeben werden können. Ein Viertel dieser Aufträge könnte sogar ohne bürokratische Hürden vergeben werden, was vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommt, die sich nun leichter um öffentliche Aufträge bewerben können, wie abg-net erklärt.

Mit dieser Reform möchte das Thüringer Wirtschaftsministerium aktiv zur Förderung der lokalen Wirtschaft beitragen und gleichzeitig dazu anregen, dass öffentliche Auftraggeber die neuen Möglichkeiten nutzen. Die vollständige Verwaltungsvorschrift und entsprechende Anwendungsinformationen werden online bereitgestellt, um die Implementierung der neuen Regelungen zu unterstützen.

Zusammengefasst zeigt sich, dass diese Neuerungen nicht nur bürokratische Hürden abbauen, sondern auch die regionale Wettbewerbsfähigkeit steigern und somit einen positiven Einfluss auf die Thüringer Wirtschaft ausüben sollen. Werden die neuen Möglichkeiten von den Unternehmen in der Region genutzt, könnte dies zu einem echten Aufschwung führen, wie es in der Vergangenheit bereits der Fall war.