Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz für kulturelle Vielfalt und Würde!
Sachsen-Anhalt hat ein modernes Bestattungsgesetz verabschiedet, das interkulturelle Aspekte berücksichtigt und neue Bestattungsformen erlaubt.

Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz für kulturelle Vielfalt und Würde!
In Sachsen-Anhalt stehen weitreichende Veränderungen im Bestattungswesen bevor. Am 18. April 2023 hat das Kabinett ein neues Bestattungsgesetz beschlossen, das nun im Landtag genehmigt wurde und voraussichtlich 2024 in Kraft treten soll. Wie die Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärt, ist diese Novelle ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen und interkulturell offenen Bestattungsrecht.
Die zentralen Punkte der gesetzlichen Neuregelung umfassen eine stärkere Berücksichtigung religiöser und kultureller Bedürfnisse. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Tuchbestattung, die das Bestatten ohne Sarg erlaubt. Dies stellt für jüdische und muslimische Gläubige eine wesentliche Erleichterung dar. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass Friedhofsträger ein Widerspruchsrecht gegen Tuchbestattungen erhalten, sollte es dafür spezifische Gründe geben.
Regelungen für Sternenkinder und Leichenschau
Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die gesetzliche Regelung zur Bestattung von Sternenkindern. Sollte kein Elternteil für die Bestattung sorgen, sind geburtshilfliche Einrichtungen dazu verpflichtet, eine würdevolle Beisetzung sicherzustellen. Außerdem wird eine zweite Leichenschau durch spezialisierte Mediziner oder Medizinerinnen vor jeder Bestattung, auch bei Erdbestattungen, eingeführt. gesundheitliche Unklarheiten sollen so vor der Beisetzung aufgedeckt werden.
Ein Blick auf die allgemeine Bestattungssituation in Deutschland zeigt, dass die Bestattungspflicht, die tief in der christlichen Tradition verankert ist, eine lange Geschichte hat. Historisch betrachtet wurde die Bestattungspflicht bereits im Preußischen Landesrecht von 1806 festgelegt. Dennoch sind die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und unterliegen lokal spezifischen Bestimmungen.
Innovative Ansätze und Nachhaltigkeit
Das neue Bestattungsgesetz hat auch Nachhaltigkeit im Blick. So wird der Umgang mit Grabsteinen neu geregelt: Es ist künftig verboten, Grabsteine zu verwenden, die unter ausbeuterischen Bedingungen, etwa durch Kinderarbeit, hergestellt wurden. Darüber hinaus wird die Beisetzungsfrist für Urnen auf sechs Monate verlängert. Ein weiterer innovativer Aspekt ist die Legalisierung der Entnahme kleiner Mengen Asche für Erinnerungsstücke, wie etwa Gedenkdiamanten.
Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den Soldaten, die im Auslandseinsatz der Bundeswehr verstorben sind. Ab 2034 wird ihnen ein dauerhaftes Ruherecht in Ehrengräbern zugesichert, um ihre Verdienste zu würdigen. Die Kostenerstattung für die Erhaltung dieser Ehrengräber wird über das Sozialministerium geregelt.
Insgesamt zeigt Sachsen-Anhalt mit dieser Gesetzesnovelle, dass es bereit ist, eine Vorreiterrolle im Bestattungsrecht zu übernehmen und den vielfältigen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Ein Schritt, der sowohl ethische als auch kulturelle Fragestellungen in den Fokus rückt und gleichzeitig den Weg für moderne Bestattungsweisen ebnet.