Geflügelpest im Wartburgkreis: Aufstallungspflicht tritt heute in Kraft!
Im Wartburgkreis müssen Züchter ab 7.11.2025 Geflügel wegen Vogelgrippe in den Stall bringen. Strenge Auflagen folgen.

Geflügelpest im Wartburgkreis: Aufstallungspflicht tritt heute in Kraft!
Ende Oktober haben drei Kraniche die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in den Wartburgkreis eingeschleppt. Diese Neuigkeit hat das Thüringer Sozialministerium alarmiert, denn die ersten Fälle sind bereits aufgetreten. Die Kreisverwaltung hat daraufhin eine „Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest“ erlassen, die am heutigen Tag, dem 7. November 2025, in Kraft tritt. Aus diesem Grund müssen viele Züchter, Händler und Betriebe mit strengen Auflagen rechnen.
Die Situation stellt für zahlreiche Kleinstgeflügelhalter in Thüringen eine schwierige Entscheidung dar: Das Geflügel muss unter Umständen aufgestallt werden. Laut Informationen von Rassegefluegel Thüringen sind amtliche Veröffentlichungen und Verfügungen, die den Schutz vor der Geflügelpest regeln, rechtlich bindend. Bei Nichteinhaltung drohen entsprechende Ahndungen.
Hintergründe und Maßnahmen
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für Vögel tödlich sein kann. Um dem Virus, das von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände eingetragen werden kann, vorzubeugen, müssen Züchter und Tierhalter strengere Maßnahmen ergreifen. Eine dynamische Karte auf der Homepage des Thüringer Gesundheitsministeriums bietet tagesaktuelle Informationen zu Aufstallverpflichtungen und weiteren Restriktionen. Diese ermöglicht es den Haltern, durch Adresseingabe nach spezifischen Verordnungen zu suchen.
- Gründe für die Aufstallung:
- 1. Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände.
- 2. Bei Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand erlässt das Veterinäramt Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet).
- 3. Mögliche „Mischformen“: Auch nach Aufhebung einer Restriktionszone kann die Aufstallungspflicht bestehen bleiben.
Der Veterinärdienst spielt eine zentrale Rolle in der Bekämpfung der Geflügelpest und setzt die notwendigen Maßnahmen um. In enger Zusammenarbeit mit dem Landestierseuchenkrisenstab, zu dem das Thüringer Gesundheitsministerium, das Landwirtschaftsministerium sowie das Innenministerium gehören, wird alles Mögliche unternommen, um die Gesundheit des Geflügels zu schützen.
Für die Züchter und Halter ist jetzt vor allem die Einhaltung der neuen Vorschriften wichtig, um ihre Bestände zu sichern. Das Virus hat in der Vergangenheit bereits massive Verluste in der Geflügelhaltung verursacht. Laut dem Thüringer Sozialministerium bewegen wir uns in einer kritischen Phase, die besondere Aufmerksamkeit erfordert.
Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf den Webseiten von insuedthueringen.de und rassegefluegel-th.de. Informierende Beiträge sind auch auf office.com zu finden.