Katzenschutzverordnung im Wartburgkreis: Kastrationspflicht tritt 2026 in Kraft!
Das Landratsamt Wartburgkreis erlässt ab Feb 2026 eine Katzenschutzverordnung zur Kontrolle freilaufender Katzenpopulation.

Katzenschutzverordnung im Wartburgkreis: Kastrationspflicht tritt 2026 in Kraft!
Das Landratsamt Wartburgkreis hat eine bedeutende Katzenschutzverordnung beschlossen, die am 1. Februar 2026 in Kraft treten wird. Diese Verordnung wurde erlassen, um dem Leiden freilebender Katzen entgegenzuwirken und unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. In der Übergangszeit, die bis zum 15. Oktober 2025 reicht, müssen Katzenhalter ihre Katzen entsprechend den neuen Vorgaben vorbereiten. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die hohe Zahl freilaufender Katzen, die Tierschutzorganisationen und Tierheime im Wartburgkreis beobachten, zu reduzieren und gleichzeitig die Tierheime zu entlasten. Jährlich werden in den Tierheimen Eisenach und Bad Salzungen mehrere hundert Fundtiere aufgenommen, viele davon in einem besorgniserregenden Zustand, krank, unterernährt oder kaum lebensfähig. Diese Umstände haben dazu geführt, dass bisherige Maßnahmen, wie punktuelles Einfangen und Kastrieren, nicht ausreichten, um das Problem nachhaltig zu lösen.
Die Verordnung beinhaltet eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen aus Privathaushalten tragen zur Vermehrung der Streunerpopulation bei. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass alle Freigängerkatzen kastriert und entweder durch Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnet werden. Damit wird auch eine Registrierung in einem zentralen Register, wie zum Beispiel bei TASSO, erforderlich. Diese Regelungen basieren auf dem Tierschutzgesetz (TierSchG), das die Ansprechpartner vor Ort ermächtigt, in Gebieten mit hohen Katzenpopulationen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen. Weitere rechtliche Grundlagen sind unter anderem der § 1, der ein Verbot von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren ohne vernünftigen Grund aufstellt und der § 2, der die Verpflichtung zur artgerechten Haltung festschreibt. Dies sind wichtige Eckpfeiler, um den einen nachhaltigen Tierschutz zu gewährleisten und die Katzenpopulation zu regulieren.
Was ändert sich für Katzenhalter?
Heimtierbesitzer müssen sich nun auch auf konkrete Konsequenzen einstellen: Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder verhängt werden. Diese reichen von einer Verwarnung bei einem Erstverstoß bis hin zu Geldbußen zwischen 50 und 5.000 Euro bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstöße. Auf diese Weise sollen die Halter deutlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung erfordert zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Tierschutzvereinen, Tierärzten und der Bevölkerung. Effektive Aufklärungsmaßnahmen sind entscheidend, damit Katzenhalter über die Notwendigkeit dieser Regelungen informiert werden.
Die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der neuen Regelungen liegt bei den Ordnungs- und Veterinärämtern, die auch bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung entsprechende Prüfungen und Maßnahmen ergreifen. Unterstützt werden diese Behörden durch Tierheime und Katzenschutzvereine, die Kastrationsaktionen organisieren und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit helfen. Die gesamte Gemeinschaft ist gefragt, um das Leben der Katzen im Wartburgkreis zu verbessern und sicherzustellen, dass sie mit Respekt und Verantwortung behandelt werden.
Für weitere Informationen hat das Landratsamt den Verordnungstext auf seiner Homepage veröffentlicht: www.wartburgkreis.de. Trotz der Herausforderungen zeigt die Einführung dieser Verordnung ein deutliches Zeichen des Fortschritts auf dem Weg zu einem besseren Tierschutz und einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Katzenpopulation in der Region.
In einem weiteren Kontext lässt sich festhalten, dass Katzenschutzverordnungen in vielen Kommunen ein wichtiges Instrument darstellen, um gegen die steigende Zahl von Streunerkatzen effektiv vorzugehen. Wie die Tierschutzorganisation TASSO betont, sind diese Verordnungen nicht nur zur Vermeidung von Katzenleid notwendig, sondern auch unverzichtbar, um die Arbeit der Tierheime zu unterstützen und die Verantwortung der Katzenhalter zu fördern. Die Initiative im Wartburgkreis könnte somit als Vorbild für andere Regionen dienen.