Prozess um Knockout 51 : Haftbefehle gegen rechte Kampfsportler aufgehoben!
Zwei Angeklagte im Prozess um die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51" wurden aus Untersuchungshaft entlassen; Gericht sieht keine Gefahr mehr.

Prozess um Knockout 51 : Haftbefehle gegen rechte Kampfsportler aufgehoben!
Am 28. Oktober 2025 gibt es Neuigkeiten aus dem Thüringer Oberlandesgericht: Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten Kevin N. und Marvin W., die im Zusammenhang mit der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ stehen, wurden aufgehoben. Die Richter sahen keine dringenden Gründe mehr für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und kommen zu dem Schluss, dass keine Anhaltspunkte für eine Gewaltbereitschaft über Notwehr hinaus bestehen. Zudem gab es laut Gericht keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr. „Die Untersuchungshaft ist nicht länger gerechtfertigt“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts, die über die Webseite von MDR zu lesen ist.
Kevin N. und Marvin W. waren seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft, nachdem gegen sie ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs erlassen worden war. Ein dritter Angeklagter, Patrick W., der die Gruppe offenbar unterstützt hat, ist bereits auf freiem Fuß. Der Prozess läuft seit Ende April 2025, und die Anklage wirft den Angeklagten vor, das Ziel verfolgt zu haben, Linksextreme zu töten und einen rechtsextremen Kiez in Eisenach zu errichten.
Wer steckt hinter „Knockout 51“?
Die Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist seit Jahren im Fokus der Justiz und wird vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Diese Gruppe soll versuchen, Jugendliche durch Kampfsport-Trainings für die rechtsextreme Szene zu gewinnen. Laut taz wird Kevin N. als mutmaßlicher Rädelsführer angesehen, der die Gruppe im Jahr 2019 gegründet haben soll. Marvin W. hat an Kampfsport- und Schießtrainings der Gruppe teilgenommen, während Patrick W. als Führungsmitglied der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ gilt und ebenfalls Unterstützung geleistet haben soll.
Die Bundesanwaltschaft stufte „Knockout 51“ als terroristische Vereinigung ein. Trotz der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts bleibt der dringende Tatverdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung offen. Es steht der Generalbundesanwalt zur Verfügung, um gegen die Aufhebung der Haftbefehle Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Auch wenn die Haftbefehle aufgehoben wurden, ist die rechtliche Auseinandersetzung noch längst nicht vorbei.
Ermittlungsergebnisse und Ausblick
Überregional und in Thüringen, insbesondere in Städten wie Eisenach und Erfurt, ist die Gruppe aktiv. Die Anklage behauptet, dass „Knockout 51“ junge Männer mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert hat und sie für Angriffe auf Polizisten und Andersdenkende ausgebildet hat. Ab Frühjahr 2021 soll die Gruppe außerdem die Tötung von Linksextremisten angestrebt haben. Im Juli 2024 wurden bereits vier mutmaßliche Mitglieder dieser Kampfsportgruppe in Jena verurteilt, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Situation rund um „Knockout 51“ bleibt angespannt, vor allem angesichts der potenziellen Folgen der jetzt getroffenen juristischen Entscheidungen und der laufenden Ermittlungen, die weiterhin im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen.