Streit um Warnstreik: Gericht entscheidet über Zukunft kirchlicher Arbeitsrechte!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 12.11.2025 verhandelt das Arbeitsgericht Erfurt einen Fall aus Weimar zu Warnstreiks bei kirchlichen Arbeitgebern.

Am 12.11.2025 verhandelt das Arbeitsgericht Erfurt einen Fall aus Weimar zu Warnstreiks bei kirchlichen Arbeitgebern.
Am 12.11.2025 verhandelt das Arbeitsgericht Erfurt einen Fall aus Weimar zu Warnstreiks bei kirchlichen Arbeitgebern.

Streit um Warnstreik: Gericht entscheidet über Zukunft kirchlicher Arbeitsrechte!

Ein hitziges Thema in der Diskussion um die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen wird heute am Arbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Ab 12.00 Uhr wird dort ein Fall aus Weimar behandelt, der potenziell weitreichende Auswirkungen auf die etwa 35.000 Beschäftigten bei der Diakonie Mitteldeutschland haben könnte. Dabei handelt es sich um einen Rechtsstreit, der aufgrund von Warnstreiks initiiert wurde, die von der Gewerkschaft Verdi im August und Oktober 2024 am Sophien- und Hufeland Klinikum in Weimar organisiert wurden, um bessere Tarifverhandlungen durchzusetzen. N-TV berichtet, dass die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands (EKM) sowie ihr Diakonisches Werk gegen diese Streiks klagten und in der ersten Instanz eine gerichtliche Untersagung erwirken konnten. Nun wird in diesem Verfahren die vorangegangene Entscheidung des Gerichts erneut unter die Lupe genommen.

Hier trifft das Streikrecht auf ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht, das es den Kirchen ermöglicht, Arbeitsverhältnisse in speziellen Kommissionen zu regeln. Verdi fordert gesonderte Tarifverhandlungen, die jedoch von der kirchlichen Seite abgelehnt wurden. Vor allem die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2012, die Gewerkschaften bei kirchlichen Arbeitgebern das Streiken untersagte, ist zentral in dieser Debatte. Das Erfurter Arbeitsgericht hatte in der Vergangenheit entschieden, dass der Verweis auf das kirchliche Arbeitsrecht nicht offensichtlich vom Gesetz abweicht – dies könnte sich nun ändern, sollten die Richter zugunsten von Verdi entscheiden.

Gegensätze der Grundrechte

Die Auseinandersetzung wirft grundlegende Fragen zu den Rechten der Arbeitnehmer und dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auf. Ein Urteil könnte nicht nur die Rahmenbedingungen für zukünftige Tarifverhandlungen bestimmen, sondern auch die Frage der Lohngerechtigkeit im kirchlichen Dienst beleuchten. Hierbei berufen sich Kirchenvertreter auf den Grundsatz des Dritten Wegs, der ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorsieht, um Konflikte ohne Streik zu lösen. Gemäß dem Prinzip dürften jedoch Konfliktlösungen im kirchlichen Dienst nicht die Formen von Arbeitskämpfen annehmen, da dies dem Sendungsauftrag der Kirchen widerspreche, wie DBK anführt.

In diesem Zusammenhang stehen auch die jüngsten Entwicklungen zur rechtlichen Position der Kirchen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2023 hatte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Bezug auf die Einstellungspraxis gestärkt, was die aktuelle Diskussion zusätzlich anreißt. Nun bleibt abzuwarten, welche Richtung das Arbeitsgericht in Erfurt einschlagen wird und welche Signalwirkung dies für die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen landesweit haben könnte.