UN-Rüge: Deutschland verstößt gegen soziale Rechte von Flüchtlingen!

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Der UN-Sozialausschuss rügt Deutschland wegen Verstöße gegen soziale Menschenrechte im Fall eines syrischen Flüchtlings.

Der UN-Sozialausschuss rügt Deutschland wegen Verstöße gegen soziale Menschenrechte im Fall eines syrischen Flüchtlings.
Der UN-Sozialausschuss rügt Deutschland wegen Verstöße gegen soziale Menschenrechte im Fall eines syrischen Flüchtlings.

UN-Rüge: Deutschland verstößt gegen soziale Rechte von Flüchtlingen!

Die Situation für Flüchtlinge in Deutschland spitzt sich zu: Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat Deutschland scharf gerügt. Ein 20-jähriger syrischer Flüchtling, der im Dublin-Verfahren eigentlich nach Malta hätte überstellt werden müssen, ist in den Fokus geraten. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, ihn wieder unterzubringen und mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen, wie PRO ASYL berichtet. Es handelt sich dabei um die erste Rüge des UN-Sozialausschusses gegen Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den UN-Sozialpakt.

Der junge Mann war im Sommer 2024 nach Deutschland geflohen und lebte bei Verwandten. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wies seinen Antrag auf Asyl zurück und verwies darauf, dass Malta zuständig sei. Kurz darauf entzog ihm das Landratsamt im Ilm-Kreis sämtliche Sozialleistungen und die Unterkunft. Seither hatte er keinen Zugang zu grundlegenden Gütern wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung – seine einzige Quelle der Unterstützung waren Freunde und freiwillige Helfer.

Gesetzlicher Rahmen und Leistungsentzug

Im Dezember 2024 verabschiedete die Ampel-Bundesregierung das sogenannte Sicherheits-Paket, das diesen Leistungsentzug beschleunigte. Diese Regelung trat Ende Oktober 2024 in Kraft und brachte Flüchtlingen im Dublin-Verfahren drastische Einschnitte bei den Sozialleistungen. Nur während einer 14-tägigen Übergangsfrist und in besonderen Härtefällen sollen minimale Leistungen gewährt werden. Wie PRO ASYL herausstellt, wird die Durchsetzung dieser Regelung bundesweit unterschiedlich gehandhabt – einige Behörden gewähren weiterhin Unterstützung, andere verweigern diese ganz.

Immer mehr Gerichte in Deutschland haben bereits in über 60 Eilverfahren den Leistungsentzug gestoppt. Selbst das Bundesverfassungsgericht prüft, ob dieser Schritt europarechts- und verfassungswidrig ist. Währenddessen argumentiert die Bundesregierung, dass betroffene Personen “freiwillig” in den zuständigen Staat ausreisen könnten, eine Aussage, die nicht von allen Seiten so gesehen wird, zumal viele Flüchtlinge schlimme Erfahrungen in diesen Ländern gemacht haben.

Menschenrechte im Fokus

Der UN-Sozialpakt garantiert wichtige soziale Rechte wie Zugang zu Wohnen, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit. Dieser Pakt wurde bereits 1973 von Deutschland ratifiziert, und seit 2023 sind individuelle Beschwerdeverfahren möglich. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen fordern die sofortige Beendigung der Leistungsstreichungen und die gesetzliche Abschaffung aller Kürzungen am Existenzminimum, weil sie als menschenunwürdig und diskriminierend angesehen werden.

In einem weiteren Kontext gibt es auch weltpolitische Aspekte zu bedenken, die sich auf die Flüchtlingspolitik auswirken könnten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit spielt, sieht sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, wie mit Konflikten und Flüchtlingsströmen umgegangen wird. Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Entscheidungen des Rates zu folgen, was auch Auswirkungen auf die Asylpolitik in Deutschland haben könnte berichtet.

In der Diskussion um die restriktiven Maßnahmen der deutschen Asylpolitik stehen nicht nur rechtliche Fragen im Raum, sondern auch ethische Überlegungen, die die Gesellschaft als Ganzes betreffen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Rüge des UN-Ausschusses reagieren wird und ob sich die Bedingungen für Flüchtlinge in Deutschland bald verbessern.